Ausbildungsgeld und Unterstützung durch das Jobcenter

Mehr zum Thema: Sozialrecht, BAB, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, KdU, ALG-II
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BAB, KdU, Aufstocker - Voraussetzungen für finanzielle Unterstützung durch das Jobcenter bei einer Ausbildung

Die Bundesagentur für Arbeit hat viele (Geld-)Instrumente zur Unterstützung in besonderen (Arbeits-)Lebenslagen. Stichwort Ausbildung: Da werden Maßnahmen finanziert, Berufsausbildungsbeihilfe wird geleistet oder auch an behinderte Menschen Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld gezahlt.

Und was ist, wenn das Geld nicht reicht? Aufstocken mit ALG II?

Eigentlich sind Auszubildende vom ALG II ausgeschlossen. Aber unter bestimmten Voraussetzungen können Auszubildende auch Geld vom Jobcenter erhalten, § 27 Sozialgesetzbuch II (Sozial-Gesetz-Buch 2, SGB II).

Das Zusammenspiel von SGB II und SGB III (sozusagen das Sozialgesetzbuch für die Bundesagentur für Arbeit) gehört aber zum Schwierigsten, was das Sozialrecht zu bieten hat. Schauen Sie sich § 27 SGB II an!

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