Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch

Mehr zum Thema: Sozialrecht, Sozialrecht, Unternehmer, Weisung, Selbständigkeit, Arbeitsvertrag
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Kampf gegen die Scheinselbständigkeit

Das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch seit dem 18.07.2019 in Kraft

Achtung Unternehmer: ein weiterer Schlag gegen die (Schein)-Selbständigkeit

Elisabeth Aleiter
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Diese Abhandlung soll einen ersten Abriss über dieses Gesetz geben.

  • Die Finanzkontrolle (FKS), zu der vor allem der Zoll zählt, hat über dieses Gesetz Zugriff über mindestens 12 weitere Gesetze, die eine erhebliche Kontrolle der Selbständigen ermöglicht.
  • Die FKS darf Geschäftsräume betreten und Unterlagen in Augenschein nehmen, das können Staatsanwälte nicht so zeitnah, aber nicht nur diese, sondern auch:
  • Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekomunikation, Post und Eisenbahn
    (hier ist der Weg offen für manigfaltige Begehrlichkeiten!), Einzugstellen nach § 28 i des IV. Buches Sozialgesestzbuch also die Krankenkassen!, Träger der Rentenversicherung, Träger der Unfallversicherung
  • Bürogemeinschaften von verschiedenen Firmen mit verschiedenen Branchen müssen künftig befürchten, in so genannte Sippenhaft zu geraten, d.h. alle haften für einen Scheinselbständigen... und viele weitere!!!
  • Welche Schutzmöglichkeiten die Selbständigen oder Firmen gegen diese Maßnahmen haben, ist noch offen. Es ist vor allem offen, wann diese Normen diese Zugriffsmöglichkeiten klar eröffnen sollen. Das ist wie bei der stopp, bzw. StGB, der Adressat muss vorher wissen, wann was auf ihn zukommt.
  • Mehr als 100.000 Prüfungen pro Jahr sind geplant!
  • Onlinebörsen werden Prüfungen unterzogen;
  • Selbständige haften für die Subunternehmer
  • Selbständige müssen sich von Handwerkern die Handwerkskarte, Reisegewerbekarte zeigen lassen;
  • Die FKS wurde mit Personal deutlich aufgerüstet auf mindestens 10.000 Leute
  • Selbständige wurden zu diesem Gesetz nicht befragt
  • FKS wollte über alle Selbständigen entscheiden dürfen!

Fazit: Dieses Gesetz klingt für viele Unternehmer, dass es sie nicht betreffen werde. Doch meist muss man dies bejahen. Es wird hier ein Kampf gegen gutsituierte, anständige und dringend benötigte Unternehmer geführt, um diese vom Markt zu verbannen. Die Befugnisse, die hier der Behörde übertragen werden, sind erheblich und nicht verhältnismäßig. Doch Unternehmer werden damit leben müssen. Jungunternehmer müssen sich damit abfinden, dass Sie heute in keine Branche mehr hineinexperimentieren können oder klein anfangen können. Der Unternehmer, der einer Großfirma als Spezialberater zuarbeitet, wird mehr und mehr der Vergangenheit angehören. Das ist politisch so gewollt.

Es wird hier ein neues Machtgefälle ersehbar.

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