Hartz IV: 100% Leistungskürzung bei Weigerung einer Vollzeitbeschäftigung

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Sozialgericht Stuttgart sieht zumutbare Arbeitsstelle

Wer wiederholt Pflichten zum Nachweis von Eigenbemühungen zur Erlangung von Arbeit verletzt und eine Vollzeitbeschäftigung ausschlägt, muss mit der Absenkung des Arbeitslosengeldes II um 100 % im Grundsicherungsbezug rechnen. Das hat das Sozialgericht Stuttgart mit einem Beschluss vom 04.06.2012 entschieden (Aktenzeichen: S 4 AS 1956/12 ER).

Im vorliegenden Fall bezog der Antragssteller seit 2005 Grundsicherungsleistungen. Zuletzt hatte die Arbeitsverwaltung das Arbeitslosengeld II des Hilfebedürftigen von April bis Juni 2011 um 100 % abgesenkt. Mit anschließend erneuter Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt verpflichtete die Arbeitsverwaltung den Antragssteller zu Eigenbemühungen um ein Arbeitsverhältnis. Über entsprechende Rechtsfolgen wurde er informiert.

Philipp Adam
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Bedenkzeit wegen erschwerter Erreichbarkeit erbeten

Dem Antragssteller wurde schließlich eine Vollzeitbeschäftigung als Schreiner / Tischler bei einer Personaldienstleistungsgesellschaft angeboten. Im Vorstellungsgespräch bat der Hilfebedürftige seinen Angaben zufolge im Hinblick auf eine erschwerte Erreichbarkeit des angebotenen Arbeitsplatzes mit öffentlichen Verkehrsmitteln und weiteren laufenden Bewerbungen um Bedenkzeit. Daraufhin senkte die Arbeitsverwaltung sein Arbeitslosengeld II für den Zeitraum von Mai bis Juli 2012 um 100 % ab. Gleichzeitig bot die Arbeitsverwaltung dem Hilfebedürftigen ergänzende Sachleistungen in Form von Lebensmittelgutscheinen an.

Ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wurde seitens des Sozialgerichts Stuttgart abgelehnt. Nach Ansicht des Gerichts habe der Antragssteller mit seiner Bitte um Bedenkzeit das auf den sofortigen Beginn eines Arbeitsverhältnisses gerichtete Arbeitsangebot ausgeschlagen, ohne dass ihm dafür ein wichtiger Grund zur Seite gestanden habe. Damit habe er wiederholt Pflichten zum Nachweis von Eigenbemühungen zur Erlangung von Arbeit verletzt. Auch liege keine erschwerte Erreichbarkeit der Arbeitsstelle vor.

Durch die angebotenen Lebensmittelgutscheine sei der notwendige Bedarf des Antragsstellers vorübergehend für drei Monate gewährleistet.

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Leserkommentare
von kutteldutt am 11.12.2012 09:20:23# 1
Es fehlt einfach an Interesse.
Die noch arbeitenden sehen hauptsächlich die nehmenden Arbeitslosen, sind aber noch nicht so weit sich über die tatsächliche Wirklichkeit zu Informieren, wenn doch - dann wird die Tragweite des Betruges nicht erkannt und somit kann auch nicht darauf reagiert werden.
Die Rede ist von gesetzlicher Zwangsarbeit bis hin zur Zwangsvermittlung.
Die Rede ist von einem Vermittlungsgeschenk des Staates an die Sklavenhändler, in Höhe von inzwischen Dreitausend ; 3000 € pro Person pro Vermittlung.
Der Wähler begreift einfach nicht was das bedeutet!
Was da an Geldern, wohlgemerkt Steuergeldern, hin und her geschoben wird, damit man immer wieder neu "vermitteln" kann sollte jeden interessieren.
Ich selbst habe 35 Jahre gearbeitet, weiß also um die böswillige Missinformation.
Statt kleine Parteien zu wählen, was auch demokratisch ist, wird fast immer das Gleiche gewählt.
Ein Umdenken der großen und meiner Meinung nach kriminell handelnden Großparteien, kann aber durch entsprechende Wahlergebnisse erzwungen werden.
Wer die 60ger und 70ger Jahre erlebt hat, sollte nicht nur sondern muss sich fragen wie aus einem Paradies ein Schlachthaus werden konnte.
M.Pohl

    
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