Keine Minderung des Anspruchs auf Leistungen nach dem SGB II durch Urlaubsabgeltung

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Arbeitslosengeld II und Urlaubsabgeltung

Das Sozialgericht Düsseldorf hat am 18.10.2012 entschieden, dass eine gezahlte Urlaubsabgeltung den Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II nicht mindert.

Der Klägerin stand bei Antragsstellung auf Leistungen nach dem SGB II noch ein Resturlaubsanspruch gegen den ehemaligen Arbeitgeber zu. Dieser Abgeltungsanspruch wurde ihr mindernd von den Leistungen nach dem SGB II abgezogen.

Hiergegen richtet sich die Klage. Nach Auffassung des Sozialgerichts handelt es sich bei der Urlaubsabgeltung um eine zweckbestimmte Einnahme, die nach den Bestimmungen des SGB II nicht als Einkommen anzurechnen sei. Die Urlaubsabgeltung dient einem anderen Zweck als das Arbeitslosengeld II. Das Arbeitslosengeld II dient der Existenzsicherung, die Urlaubsabgeltung dient letztlich dazu, den ehemaligen Arbeitnehmer für entgangenen Urlaub zu entschädigen. Um diesen Zweck nicht zu unterlaufen, ist die Urlaubsabgeltung nicht anzurechnen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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