Krank während Arbeitslosigkeit
Mehr zum Thema: Sozialrecht, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Erwerbsunfähigkeit, Krankenkasse, Rentenversicherung, krank, arbeitslosWelche Ansprüche haben Arbeitslose bei einer Krankheit?
In der anwaltlichen Praxis taucht häufig die Frage auf, was passiert, wenn Arbeitslosigkeit und Krankheit zusammentreffen. Besteht Anspruch auf "Lohnfortzahlung"?
Die Antwort ist "ja"! Bei einer Erkrankung während einer Arbeitslosigkeit hat der Arbeitslose 6 Wochen Anspruch auf Fortzahlung des ALG 1. Danach springt die Krankenkasse bei Pflichtversicherten ein.


seit 2014
Damit der Anspruch geltend gemacht werden kann, muss sich der Arbeitslose unverzüglich bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden. Dazu sollte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Dauert die Krankheit länger als in der AU angegeben, muss sich der Arbeitslose umgehend um eine Folgebescheinigung kümmern.
Keine Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit
Leider kommt es auch vor, dass Arbeitslose auf nicht absehbare Zeit krank sind. Sie können deshalb nur noch geringfügige oder keine Beschäftigungen mehr ausüben. Grundsätzlich ist für den Bezug von ALG 1 Voraussetzung, dass der Arbeitslose verfügbar ist. In diesem Fall kann aber trotzdem ALG 1 bezogen werden, wenn die Rentenversicherung noch keine Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit festgestellt hat. Rechtsgrundlage ist § 145 SGB V.
Dadurch soll ausgeschlossen werden, dass die Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld verweigert, gleichzeitig aber die Rentenversicherung die Erwerbsunfähigkeit verneint und die Rente verweigert.
Trotzdem kommt es häufig vor, dass die Arbeitsagentur in den genannten Fällen die Zahlungen verweigert. Diese Weigerungen sind rechtlich oft nicht erlaubt. Dann empfiehlt sich der Gang zum Anwalt, der schnell durchsetzen kann, dass die Zahlungen geleistet werden.
an diesem Artikel wirkte Rechtsreferendar Jan Bergmann mit.
Rechtsanwalt René Piper
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