Krankenkasse muss keine Prothese bezahlen, wenn die nur wenig bringt

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Fingerspitze ab: Egal, auch wenn es hässlich aussieht. Die Spitze des kleinen Fingers muss nicht durch ein Prothese ersetzt werden.

Eigentlich muss die Krankenkasse für Hilfsmittel bezahlen, die ausgefallene oder beeinträchtigte Körperfunktionen ersetzen (Hörgerät, Knieprothese). Stellt ein teureres Hilfsmittel die Körperfunktion besser wieder her, ist dieses zu bezahlen.

Endglied des kleinen Fingers laut Gericht keine große Funktion

Ein Endglied eines kleinen Fingers muss aber nicht ersetzt werden, hat das Bundes-Sozial-Gericht entschieden. Es hat so gut wie keine Funktion. Bloß, weil es hässlich aussieht, muss die Krankenkasse keine Prothese des Finger-End-Gliedes bezahlen (Bundessozialgericht, Urteil vom 30.9.2015, Aktenzeichen B 3 KR 14/14 R).