Wöchentliche Vorsprache beim Jobcenter zum Nachweis der Eigenbemühungen ist nicht zumutbar
Mehr zum Thema: Sozialrecht, Eingliederungsvereinbarung, Eigenbemühung, SGB, II, JobcenterEntsprechende Eingliederungsvereinbarung unverhältnismäßig
Einem im Leistungsbezug nach dem SGB II stehenden Arbeitssuchenden wurde durch das Jobcenter im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung auferlegt, sich jede Woche zu einer festen Uhrzeit persönlich im Jobcenter vorzusprechen, um seine Bewerbungsbemühungen nachzuweisen.
Gegen die Eingliederungsvereinbarung wurde Widerspruch erhoben: In der Entscheidung vom 07.11.2016 über den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zur Herstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs hat das SG Karlsruhe nunmehr festgestellt, dass objektive Gründe für eine festgelegte Pflicht, einmal wöchentlich zu einer festen Uhrzeit Eigenbemühungen nachzuweisen, nicht ersichtlich sind. Es ist nach Ansicht des SG Karlsruhe nicht erkennbar, welches nachvollziehbare Anliegen hinter einer so kurzen Nachweisfrequenz steckt, so dass sich hier der Verdacht auf den „Versuch einer Gängelung“ aufdrängt.


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Für den Nachweis der Eigenbemühungen ist eine monatliche Rückmeldung völlig ausreichend, die zudem auch schriftlich erfolgen kann. Die hier durch das Jobcenter verlangte wöchentliche Meldung ist offensichtlich nicht effizient und zudem nicht verhältnismäßig.
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