Arbeitszimmer trotz privater Mitnutzung steuerlich abzugsfähig

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Finanzgericht Köln entscheidet zugunsten der Steuerzahler

Selbst bei hälftiger privater Mitbenutzung des häuslichen Arbeitszimmers kann die Geltendmachung anteiliger Kosten als Betriebsausgaben steuermindernd berücksichtigt werden.

So hat zumindest das Finanzgericht Köln (10 K 4126/09) am 19.05.2011 entschieden.

Die Entscheidung ist im Sinne der Steuergerechtigkeit zu begrüßen. War doch die Geltendmachung anteiliger Kosten für ein nicht ausschließlich genutztes häusliches Arbeitszimmer in den vergangenen Jahren so gut wie ausgeschlossen.

Angesichts einer anderslautenden Entscheidung des Finanzgerichtes Baden-Württemberg vom 02.02.2011 wurde die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

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