Die neue Rentenbesteuerung – eine versteckte Rentenkürzung!

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Von Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel

Am 31. Mai 2006 naht - wie jedes Jahr - der Abgabetermin für die Einkommenssteuererklärung des Jahres 2005. Neu ist, dass in diesem Jahr zu diesem Personenkreis auch Personen gehören, die mit dem Finanzamt bisher nichts zu tun hatten: Rentner. Ab dem Kalenderjahr 2005 sind auch Rentner grundsätzlich einkommenssteuerpflichtig. Hierzu sei nur soviel gesagt, dass Rentner, die bis einschließlich 2005 schon "in Rente sind", 50 % des Jahresrentenbetrages zu der Einkommenssteuer zu unterwerfen haben. Ob im Einzelfall Einkommenssteuer zu entrichten ist, hängt von einer ganzen Reihe von Faktoren ab, z.B. der Höhe der Rente, Zahl der Renten, Art der Renten, ledig oder verheiratet, Einkünfte der noch berufstätigen Ehefrau, abzugsfähige Versicherungsbeiträge, Höhe des Freibetrages für Körperbehinderte, Beschäftigung einer Haushaltshilfe, Altersentlastungsbeträge für bestimmte Einkünfte u.a.m. Erst nach Prüfung der gesamten Umstände des Einzelfalls kann errechnet werden, ob und in welcher Höhe Einkommenssteuer entsteht oder auch nicht entsteht.

Viele Betroffene dürften mit diesem komplizierten Geschehen überfordert sein. Die Abgabe einer Einkommenssteuererklärung ist nicht auf das Kalenderjahr 2005 beschränkt, sonder erstreckt sich auch auf die Folgejahre, da in den persönlichen Verhältnissen (z.B. die noch berufstätige Ehefrau geht auch in Rente) Änderungen eintreten können. Nach der geltenden Rechtslage muss momentan jeder Rentner selbst prüfen, ob er eine Einkommenssteuererklärung abzugeben hat. In den meisten Fällen wird dies nur mit Hilfe eines Steuerrechtlers möglich sein. Die dadurch entstehenden Gebühren sind jedoch als Werbungskosten bei den Renteneinkünften steuerlich abzugsfähig.

Marcus Alexander Glatzel
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Voraussichtlich ab dem Kalenderjahr 2007 wird es ein sog. Rentenbezugsmitteilungsverfahren geben. Dies bedeutet, dass jede Zahlstelle verpflichtet ist, online per Datenträger die Höhe der gezahlten Renten dem Finanzamt zu melden. Wer für die Kalenderjahre 2005 und 2006 also keine Einkommenssteuererklärung abgegeben hat, muss damit rechnen, Post vom Finanzamt zu bekommen. Die Auswertung der Rentenbezugsmitteilungen kann dazu führen, dass Nachzahlungen für zwei Kalenderjahre entstehen zuzüglich Zinsen und eines möglichen Verspätungszuschlages wegen Nichtabgabe der Einkommenssteuererklärung für frühere Kalenderjahre. Derartige böse Überraschungen sollte man in jedem Fall vermeiden.


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