Erweiterter Spendenabzug geplant

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Bundeskabinett und Bundesrat haben beide einem Gesetzesentwurf zugestimmt, der das bürgerschaftliche Engagement („Hilfen für Helfer“) rückwirkend zum 1. Januar 2007 weiter stärken soll.

In Zukunft sollen nicht nur Spenden, sondern auch Mitgliedsbeiträge zur Förderung bestimmter gemeinnütziger Zwecke begünstigt sein, in Einzelfällen sogar auch bei Inanspruchnahme von Gegenleistungen (wie z.B. Freikarten für Mitglieder von Vereinen zur Förderung kultureller Einrichtungen).

Der Sonderausgabenabzug solcher Zuwendungen soll einheitlich für alle förderungswürdigen Zwecke auf 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte angehoben werden (bisher: 10 % für wissenschaftliche, 5 % für andere förderungswürdige Zwecke). Dafür soll der bisher mögliche einmalige Sonderausgabenabzug für Zuwendungen an Stiftungen in Höhe von 20.450 € wegfallen. Unverändert bleibt der alternativ für Unternehmer mögliche Sonderausgabenabzug in Höhe von 2 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter.

Überschreiten künftig Zuwendungen diese Höchstbeträge, so sollen sie zwar nicht mehr für vergangene Jahre, jedoch weiterhin für künftige Jahre geltend gemacht, also vorgetragen werden können.

Ferner sollen Zuwendungen zur Kapitalausstattung von neu gegründeten oder bereits bestehenden (bisher: nur ersteren) Stiftungen künftig in Höhe von 1.000.000 € (bisher: 307.000 €) steuerlich abzugsfähig sein. Stifter können diesen Abzugsbetrag alle 10 Jahren in Anspruch nehmen und ihn auf diesen Zeitraum von 10 Jahren verteilen, vom Jahr der Zuwendung an gerechnet.

Weitere geplante Änderungen zur Stärkung der ehrenamtlich Tätigen sind:

  • Anhebung der steuerfreien Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten von Übungsleitern, Ausbildern, Erziehern etc. auf 2.100 € (bisher: 1.848 €)
  • Senkung des Haftungsumfangs für Ausstellende von Zuwendungsbestätigungen auf 30 % des zugewendeten Betrages (bisher: 40 %)
  • Pauschaler Abzug von der individuellen Steuerschuld in Höhe von jährlich 300 € für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten im mildtätigen Bereich bei mindestens 20 Zeitstunden im Monat
  • Erhöhung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften sowie der Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen auf jeweils 40.000 € Einnahmen im Jahr (bisher: 30.678 €) und der entsprechenden Umsatzgrenze für den pauschalen Vorsteuerabzug

Diese geplante Verbesserung der Rahmenbedingungen für die deutsche Stiftungslandschaft wird sicher einen weiteren Schub im bürgerschaftlichen Engagement motivieren.