Kein Steuerabkommen mit der Schweiz - Steuerhinterzieher können wieder Selbstanzeige tätigen!

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Deutschland ratifiziert Abkommen nicht, Schweiz lehnt Nachverhandlungen ab

Keine Einigung im Vermittlungsausschuss

Das Steuerabkommen mit der Schweiz ist im Vermittlungsausschuss vor allem am Widerstand der Vertreter der SPD und Grünen endgültig gescheitert. Es wird damit keine pauschale Lösung für unbekannte schweizerische Geldanlagen geben.

Christian Fuchs
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Keine vollständige Aufdeckung von Geldanlagen

Das bedeutet auch, dass es derzeit keine vollständige Aufdeckung der Schwarzgelddepots in der Schweiz geben wird. Es werden aller Voraussicht nach weitere Steuer-CDs angekauft werden um Einzelfälle aufzuspüren.

Risiko steigt

Das bedeutet aber nicht, dass sich die Steuerflüchtlinge in (relativer) Sicherheit wiegen sollten. In der Schweiz werden Diskussionen um den automatischen Informationsaustausch mit Deutschland geführt. Auch die so genannten Gruppenanfragen sollen kommen. Damit kann die deutsche Steuerbehörde abstrakte Anfragen an die Schweiz stellen, ohne die Namen der einzelnen potentiellen Steuerhinterzieher zu kennen.  

Selbstanzeige bleibt möglich

Wer dem steigenden Entdeckungsrisiko entgehen möchte, dem steht nach wie vor die Möglichkeit einer Selbstanzeige offen. Nach dem Scheitern des Abkommens ist und bleibt die Selbstanzeige der einzige Weg, Straffreiheit zu erlangen. Insbesondere bei der Weitergabe von Vermögen auf nachfolgende Generationen, sollte eine Legalisierung des Schwarzgeldes in Erwägung gezogen werden, bevor „Leichen im Keller“ mitvererbt oder –geschenkt werden.

Dr. Christian Fuchs

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