Kein Steuerabkommen mit der Schweiz - Steuerhinterzieher können wieder Selbstanzeige tätigen!
Mehr zum Thema: Steuerrecht, Steuerabkommen, Schweiz, Steuerhinterzieher, Selbstanzeige, Steuer-CD, VermittlungsausschussDeutschland ratifiziert Abkommen nicht, Schweiz lehnt Nachverhandlungen ab
Keine Einigung im Vermittlungsausschuss
Das Steuerabkommen mit der Schweiz ist im Vermittlungsausschuss vor allem am Widerstand der Vertreter der SPD und Grünen endgültig gescheitert. Es wird damit keine pauschale Lösung für unbekannte schweizerische Geldanlagen geben.
seit 2009
Keine vollständige Aufdeckung von Geldanlagen
Das bedeutet auch, dass es derzeit keine vollständige Aufdeckung der Schwarzgelddepots in der Schweiz geben wird. Es werden aller Voraussicht nach weitere Steuer-CDs angekauft werden um Einzelfälle aufzuspüren.
Risiko steigt
Das bedeutet aber nicht, dass sich die Steuerflüchtlinge in (relativer) Sicherheit wiegen sollten. In der Schweiz werden Diskussionen um den automatischen Informationsaustausch mit Deutschland geführt. Auch die so genannten Gruppenanfragen sollen kommen. Damit kann die deutsche Steuerbehörde abstrakte Anfragen an die Schweiz stellen, ohne die Namen der einzelnen potentiellen Steuerhinterzieher zu kennen.
Selbstanzeige bleibt möglich
Wer dem steigenden Entdeckungsrisiko entgehen möchte, dem steht nach wie vor die Möglichkeit einer Selbstanzeige offen. Nach dem Scheitern des Abkommens ist und bleibt die Selbstanzeige der einzige Weg, Straffreiheit zu erlangen. Insbesondere bei der Weitergabe von Vermögen auf nachfolgende Generationen, sollte eine Legalisierung des Schwarzgeldes in Erwägung gezogen werden, bevor „Leichen im Keller“ mitvererbt oder –geschenkt werden.
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