Konto in der Schweiz

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Was ist zu beachten?

Sachverhalt: Wohnsitz in Deutschland, Konten in der Schweiz

Brösel ist deutscher Staatsangehöriger und hat seinen Wohnsitz im Inland. Er hinterlässt als er stirbt neben inländischen Vermögen einige Konten in der Schweiz. Es gibt kein Testament.

Rechtliche Beurteilung - findet deutsches Erbrecht Anwendung?

Zunächst ist zu fragen, welches Erbrecht auf den Fall Anwendung findet.

Elisabeth Aleiter
Partner
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Wirtschaftsrecht, Strafrecht, Erbrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht

Aus Sicht der deutschen Nachlassgerichte ist das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes maßgeblich (Art. 21 Abs. 1 EU-ErbVO).

Dieses Recht wird auch gegenüber Drittstaaten angewandt.

Da Brösel in Deutschland gelebt hat, findet deutsches Erbrecht Anwendung.

In Deutschland ist dann ein Erbschein (u.U. gegenständlich beschränkt) zu beantragen. Er wird für die Übertragung des inländischen Vermögens benötigt.

Der Erbschein wird bei dem zuständigen Nachlassgericht beantragt.

In der Schweiz werden in aller Regel ausländische Erbscheine anerkannt (§ 96 I IPRG).

Zur Ermittlung etwaiger unbekannter Konten empfiehlt es sich, einen erfahrenen Bankfachmann mit der Beratung zu beauftragen und sich an den Bankombudsmann zu wenden, der eine Anfrage bei sämtlichen Banken geordnet übernimmt.

Die Erben haften für die ordnungsgemäße Erklärung und Abführung der Steuern. Sie erben Schwarzkonten mit allen rechtlichen Nachteilen und Auswirkungen.

Zwischen der Schweiz und Deutschland existiert ein Doppelbesteuerungsabkommen.

Fazit

Erb-und Verfahrensrecht mit Auslandsbezug hat durchaus seine Tücken. Hier sollte, vor allem wenn u.U. Steuern nacherklärt werden müssen, unbedingt ein Rechtsanwalt und ein Bankfachmann bemüht werden.

Wichtig!

Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.

Es werden bewusst Einzelfälle gewählt.

Sollten Sie Interesse an einer Rechtsberatung oder Vertretung haben, bitte melden Sie sich gerne jederzeit.

Sollten Sie Fehler finden oder Anmerkungen haben, bin ich für einen Hinweis immer dankbar.

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