Ländergruppeneinteilung ab 2012

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BMF-Schreiben vom 4.10.2011 - IV C 4 - S 2285/07/0005 :005

Das BMF hat die die Ländergruppeneinteilung ab dem Veranlagungszeitraum 2012 bekannt gegeben.

In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist die Ländergruppeneinteilung ab dem Veranlagungszeitraum 2012 überarbeitet worden.

Reinhard Schweizer
Rechtsanwalt
Muldestr. 19
51371 Leverkusen
Tel: 0214 / 2061697
E-Mail:
Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Verwaltungsrecht

Gegenüber der Ländergruppeneinteilung zum 01.01.2010 ergeben sich insbesondere für den Abzug der Kinderbetreuungskosten und bei der Unterstützung bedürftiger Personen ab dem 01.01.2012 folgende Änderungen:

  • Algerien : von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
  • Äquatorialguinea : von Gruppe 2 nach Gruppe 3,
  • Aserbaidschan : von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
  • Bosnien und Herzegowina : von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
  • Dominikanische Republik : von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
  • Iran, Islamische Republik: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
  • Insel Man (Isle of Man): Neuaufnahme in Gruppe 1,
  • Israel : von Gruppe 2 nach Gruppe 1,
  • Jamaika : von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
  • Kanalinseln bzw. Normannische Inseln (Channel Islands): Neuaufnahme in Gruppe 1,
  • Kolumbien : von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
  • Kroatien : von Gruppe 3 nach Gruppe 2,
  • Kuba : von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
  • Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik: von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
  • Namibia : von Gruppe 4 nach Gruppe 3,
  • Palästinensische Gebiete : von Gruppe 2 nach Gruppe 1,
  • Ungarn : von Gruppe 3 nach Gruppe 2