Reform der Erbschaftsteuer – wer bis 31.12.2008 noch handeln sollte

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Die Reform der Erbschaftsteuer ist beschlossene Sache und das Gesetz soll zum 1.1.2009 in Kraft treten. Verlierer des neuen Gesetzes sind die Verwandten in der Seitenlinie (z. B. Geschwister, Nichten, Neffen), Stiefeltern und Verschwägerte sowie die nichtehelichen Lebensgemeinschaften, da die Freibeträge beim Erwerb gering sind und der Steuertarif erheblich steigt. Besonders teuer kommt künftig der Immobilienerwerb aufgrund der neuen Bewertungsregeln.

Wer die hohen Steuern meiden will, sollte an eine vorzeitige Übertragung (eventuell unter Vorbehalt des Nießbrauchs oder eines Wohnrechts) mit notariellem Vertrag bis zum Jahresende 2008 denken. Ein Beispiel (stark vereinfacht): Onkel O möchte an seinen Neffen sein eigen genutztes Haus in guter Lage vererben, das nach noch geltendem Recht aufgrund der Multiplikation der erzielbaren Rohmiete mit einem Vervielfältiger (vgl. Anlage 3 ff. zum Bewertungsgesetz) nur mit 300000 Euro bewertet wird. Ab 1.1.2009 wird das Haus nach dem gemeinen Wert (Ertragswert zusammengesetzt aus Boden- und Gebäudewert) mit 700000 Euro bewertet. Das Wohnrecht des Onkels wird mit 100000 Euro bewertet. Bei Übertragung in 2008 beträgt die Schenkung- oder Erbschaftsteuer 32249 Euro (300000 abzüglich 100000 Wohnwert abzüglich Freibetrag 10300 für Steuerklasse 2 ergibt 189700, hierauf 17 Prozent Steuern).

Nach künftigem Recht werden 174000 Euro sofort mit Übertragung fällig (700000 abzüglich 100000 Wohnwert abzüglich neuem Freibetrag 20000 ergibt 580000, hierauf 30 Prozent Steuern). Natürlich hängt die künftige Bewertung stark von dem Zustand und der Lage der Immobilie ab. Übrigens: In den Übergabevertrag kann eine Rückabwicklungsklausel für den Fall aufgenommen werden, dass das neue Gesetz doch nicht in Kraft tritt oder aufgrund Verfassungswidrigkeit für nichtig erklärt wird. Denn dann dürfte die Erbschaft- und Schenkungsteuer wohl endgültig wegfallen.

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