Steuerhinterziehung: Ende des Bankgeheimnisses im Ausland

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Nicht nur mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung, sondern auch aufgrund vielfältiger Verhandlungen und Abkommen wird die Luft für Anleger, die meinen, mit Geldanlagen im Ausland den deutschen Fiskus umgehen zu können, dünn.

Die EU-Richtlinie 2003/48/EG gilt bereits in 27 EU-Staaten, der Schweiz, Liechtenstein, den Kanalinseln, Andorra, Gibraltar und den Cayman-Inseln, sie soll auch Finanzzentren wie Hongkong und Singapur künftig einbinden. Die meisten teilnehmenden Staaten versenden automatisch Kontrollmitteilungen an den Wohnsitzstaat des Anlegers. Nachfolgend die Entwicklungen in einigen Staaten insbesondere im Verhältnis zu Deutschland:

  1. Andorra kündigt an, trotz strengem Bankgeheimnis anderen Ländern Informationen über Steuervergehen geben zu wollen.
  2. Österreich will bei begründetem Verdacht einer ausländischen Behörde auf Steuervergehen des Kontoinhabers Informationen über Konten übermitteln, auch wenn noch kein Strafverfahren läuft.
  3. Luxemburg ist künftig zum Informationsaustausch mit anderen Ländern bereit, sowohl beim Verdacht auf Steuerbetrug, als auch auf Steuerhinterziehung.
  4. Belgien als drittes EU-Land ohne Kontrollmitteilungen hat angekündigt, sich aktiver als bisher am Kampf gegen die grenzüberschreitende Steuerflucht in der EU zu beteiligen und sich ab Neujahr dem Informationsaustausch nach der EU-Zinsrichtlinie anschließen.
  5. Die Kanalinsel Jersey unterzeichnete das Abkommen über den Auskunftsaustausch in Steuersachen (BT-Drucks. 16/12066).
  6. Deutschland und Guernsey haben am 26.3.2009 in London ein Abkommen über den Auskunftsaustausch in Steuersachen unterzeichnet. Dieses ermöglicht es den deutschen Finanzbehörden, wie auch umgekehrt den Finanzbehörden Guernseys, die andere Partei um Auskünfte für Besteuerungszwecke zu ersuchen.
  7. Die Regierungen von Deutschland und der Insel Man haben am 2.3.2009 ein Abkommen über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Auskunftsaustausch unterzeichnet.
  8. Belgien will sich ab Neujahr 2010 dem Informationsaustausch nach der EU-Zinsrichtlinie anschließen.
  9. Monaco erklärte sich ebenfalls bereit, die Zusammenarbeit im Bereich der Steuerhinterziehung gemäß den Regeln der OECD für den Austausch von Informationen akzeptieren.
  10. Hongkong, Macao und Singapur haben ihre Bereitschaft zur Kooperation im Sinne des Standards der OECD signalisiert.
  11. Die Cayman-Inseln haben den OECD Standard in ihr internes Recht übernommen und mitgeteilt, dass sie Deutschland mit sofortiger Wirkung Steuer-Informationen nach internationalen OECD-Standards erteilen können.
  12. San Marino will vor Ende September 2009 Auskünfte nach den internationalen Standards erteilen.
  13. Costa Rica, Uruguay, Malaysia und die Philippinen haben zugesagt, sich künftig an internationale Standards zu halten.
  14. Die Vereinigten Arabischen Emirate und Deutschland haben sich auf ein neues DBA geeinigt. Hierüber wird insbesondere der zwischenstaatliche Auskunftsverkehr angepasst werden und ein weit reichender Informationsaustausch erlaubt.

Konsequenz: Wer jetzt noch hofft, dass seine Kapitalanlagen im Ausland von den Finanzbehörden nicht entdeckt werden, geht ein sehr hohes Risiko ein.

Dies betrifft nicht nur die Frage der Nachzahlung nicht entrichteter Steuern und Nebenleistungen (Zinsen, Säumniszuschläge), sondern auch das Risiko einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung, was bekanntlich durch eine rechtzeitige, vollständige und korrekte Selbstanzeige vermieden werden kann.

Die höchstrichterliche Rechtsprechung ist im Punkt der Verhängung von Freiheitsstrafen ohne Bewährung bei Steuerdelikten jüngst verschärft worden (BGH I StR 416/08). Der Gesetzgeber plant übrigens eine Anhebung des Höchstbetrags eines Tagessatzes bei der Geldstrafe auf 20.000 Euro (bisher 5000 Euro).

Wenn man bedenkt, dass durchaus maximal 360 Tagessätze wegen einer Straftat der Steuerhinterziehung verhängt werden können (bei mehreren Straftaten maximal 720 Tagessätze), sollte man rasch die entsprechenden Bankunterlagen zusammenstellen und den Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht zur Fertigung der Selbstanzeige konsultieren.

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