Unternehmenssteuerreform 2008 - Steuersenkung soll Investoren anlocken

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Steuererleichterungen für Unternehmen

Der Bundesrat hat die umstrittene Unternehmenssteuerreform verabschiedet. Kernpunkt ist eine Absenkung der Steuerlast auf unter 30 Prozent. Finanzminister Steinbrück sieht darin "eine Investition in die Zukunft des Landes", Grünen-Chef Bütikofer ein unnötiges Steuergeschenk an die florierende Wirtschaft.

Mit der Unternehmenssteuerreform wollen Union und SPD den Standort Deutschland attraktiver machen. Zugleich sollen in Deutschland entstehende Gewinne von Kapitalgesellschaften wieder stärker auch hier versteuert werden. Handwerker und Selbstständige sollen durch die Reform ebenfalls weiter entlastet werden. In Kraft treten soll das Paket Anfang 2008. Langfristig rechnet Schwarz-Rot mit einer Entlastung der Unternehmen in Höhe von fünf Milliarden Euro. In den Jahren 2008 bis 2010 wird die Reform den Staat aber mehr als sechs Milliarden Euro kosten.

Rund ein Fünftel der Firmen in Deutschland sind Kapitalgesellschaften also Aktiengesellschaften oder GmbHs. Sie zahlen derzeit auf ihre Gewinne Körperschaftssteuer in Höhe von 25 Prozent. Daneben ist auch Gewerbesteuer fällig, deren Höhe von Kommune zu Kommune unterschiedlich ist. Im Schnitt liegt sie bei knapp 17 Prozent. Zusammen mit dem Solidaritätszuschlag liegt die Steuerbelastung für die großen Unternehmen damit nominal bei rund 38,7 Prozent. Die Belastung soll nun auf 29,83 Prozent sinken. Die Körperschaftssteuer wird dafür auf 15 Prozent reduziert.

Personengesellschaften, zumeist Handwerksbetriebe, stellen den Großteil deutscher Betriebe. Sie zahlen bislang auf ihre Gewinne bis zu 42 Prozent Einkommensteuer. Künftig werden Personengesellschaften wie Kapitalgesellschaften ebenfalls höchstens mit 28,25 Prozent besteuert, soweit und solange sie ihre Gewinne einbehalten. Bei späterer Entnahme aus dem Betriebsvermögen wird mit 25 Prozent nachbesteuert. Auch große Personengesellschaften sollen von den niedrigeren Sätzen profitieren.

Abgeltungssteuer

Zur Gegenfinanzierung soll vom 1. Januar 2009 an eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent für Zinsen, Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen eingeführt werden. Das bisher geltende Halbeinkünfteverfahren zur Ermittlung derartiger Einkünfte aus Kapitalvermögen entfällt.

Finanzierung durch Bemessungs-Änderung

Die durch Steuererleichterungen entstehenden Ausfälle für den Fiskus soll auch eine Neuberechnung der Unternehmensgewinne ausgeglichen werden. So wird eine sogenannte Zinsschranke eingeführt. Zinsen für Kredite wirken dann nicht mehr komplett gewinnmindernd, wenn ein bestimmtes Verhältnis von Zinsen zu Gewinnen überschritten wird. Dieses soll bei 30 Prozent liegen.

Freigrenze schützt kleine Betriebe

Zugleich gilt allerdings eine Freigrenze von einer Million Euro. Kleine sogenannte Personengesellschaften, wie es häufig beispielsweise Handwerksbetriebe sind, sind von dieser Einschränkung also nicht betroffen. Mit der Regelung will Schwarz-Rot die Praxis stoppen, dass Konzerne ihre Gewinne durch Verschiebung an Konzerntöchter in Niedrigsteuerländern anfallen lassen, ihre Verluste aber in Deutschland verrechnen. Auch für große Firmen gilt die Zinsschranke aber nicht, wenn sie nachweisen, dass die Finanzstruktur ihrer Tochterfirmen im Ausland ähnlich ist wie die eigene.

Hebesatz bei der Gewerbesteuer bleibt

Bei der Neugestaltung der Gewerbesteuer bleibt es bei der komplizierten Berechnung nach der vom Bund festgelegten Steuerzahl und dem Hebesatz der Gemeinde. Mit dem Hebesatz haben die Gemeinden direkten Einfluss auf die Höhe der Gewerbesteuer. Die Steuerzahl wird von fünf auf 3,5 Prozent gesenkt.

Gewerbesteuer nicht mehr vom Gewinn abziehbar

Die Gewerbesteuer ist allerdings künftig nicht mehr als Betriebsausgabe vom Gewinn abziehbar. Personengesellschaften können dafür einen höheren Anteil der Gewerbesteuer mit der Einkommensteuer verrechnen.

Unterschied in der Besteuerung bleibt

Der Unterschied bei der Besteuerung von Kapitalgesellschaften (über den festen Körperschaftssteuersatz) und Personengesellschaften (über die Einkommensteuer) - bleibt erhalten. Eine Sonderregelung wird es aber für Gewinne geben, die im Unternehmen bleiben und investiert werden.

Abschreibung wird vereinfacht

Die Abschreibungsregeln sollen mit der Reform neu gestaltet werden. Künftig sollen Investitionskosten wieder linear abgeschrieben werden, also jedes Jahr der gleiche Betrag. Bisher geschah das "degressiv" mit einer höheren Abschreibung zu Beginn und einer geringeren am Ende des Abschreibungszeitraums.

Verlust-Trickserei soll gebremst werden

Die geltende so genannte Mantelkaufregelung soll vereinfacht werden. Damit soll effektiver verhindert werden, dass Unternehmen marode Firmen mit dem Zweck aufkaufen, deren Verluste auf den eigenen Gewinn anrechnen zu können.