§ 184b StGB - FAQs zu Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie

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§ 184b StGB - FAQs zu Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie

§ 184b StGB - Die 10 häufigsten Fragen bei Ermittlungsverfahren wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie

Im Rahmen der Strafverteidigung im Bereich des § 184 b StGB, also Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie, tauchen immer wieder nachfolgende Fragestellungen auf:

Die FAQs bei § 184b StGB lauten u.a. :

Steffen Lindberg
Partner
seit 2010
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Augustaanlage 5
68165 Mannheim
Tel: 0621 - 1 22 22 75
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1. § 184b StGB: Wohnugsdurchsuchung durch die Polizei wegen des Vorwurfs Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie. Was ist zu tun?

Generell gilt: Ruhe bewahren! Duch einen Rechtsanwalt kann im Nachhinein die Rechtmäßigkeit der Maßnahme überprüft werden. Hektik ist ein schlechter Ratgeber. Der Strafverteidiger kann -am besten bereits während der laufenden Durchsuchungsmaßnahme- Kontakt mit den Ermittlungsbehörden aufnehmen. Stellen Sie dem Strafverteidiger den Durchsuchungsbeschluss so rasch als möglich zur Verfügung, damit dieser frühzeitig mit seiner Arbeit beginnen kann. Lassen Sie sich eine Kopie des Sicherstellungs-/Beschlagnahmeverzeichnisses aushändigen.

2. § 184b StGB: Was doht an Strafe nach dem Gesetz?

Die Strafen für Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie können äußerst empfindlich sein. Der Gesetzgeber versteht in diesem Bereich keinen Spass. Der abstrakte Strafrahmen nach § 184b StGB liegt bei Besitz von Kinderpornographie zwischen Geldstrafe und Freiheitsstrafe von 2 Jahren. Im Falle der Verbreitung von Kinderpornographie liegt der Strafrahmen des § 184b StGB zwischen 3 Monaten und 5 Jahren.

3. § 184b StGB: Sind auch "Posingbilder" strafbar?

Früher gab es hier im Einzelfall in der Justizpraxis Strafbarkeitslücken. Diese wurden durch die gesetzliche Neuregelung des § 184b StGB beseitigt. Es drohen auch hier ganz erhebliche strafrechtliche Konsequenzen.

4. § 184b StGB: Ist auch "Jugendpornographie" strafbar?

Nach § 184c StGB wird auch Besitz und Verbreitung von Jugendpornographie bestraft!

5. § 184b StGB: Was kann der Strafverteidiger tun, bei Ermittlungsverfahren wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie?

Generell gilt: Je früher der Strafverteidiger mandatiert wird, desto eher kann er Einfluss auf das Verfahren nehmen. Insbesondere steht dem Verteidiger ein umfassendes Akteneinsichtsrecht zu. Er bekommt auch den sogen. Auswertebericht, welcher bei dem Tatvorwurf § 184b StGB regelmäßig erstellt wird. Im Rahmen der Rechtsberatung des Einzelfalles wird mit dem Beschuldigten die optimale Verteidigungsstrategie besprochen. Diese kann von Fall zu Fall völlig unterschiedlich sein. Durch persönliche Gespräche mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft kann der Verteidiger weitere Hintergrundinformationen erhalten.

6. §184b StGB: Wie kann "Verbreitung von Kinderpornographie" passiert sein?

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, wie die Tatmodalität der Verbreitung iSd. § 184b StGB erfüllt worden sein kann. Oft spielen hier aber Internettauschbörsen oder filesharing eine Rolle.

7. §184b StGB: Ist man stets vorbestraft, wenn der Tatvorwurf stimmt?

Nein! Nicht immer. Es kommt entscheident auf den Einzelfall an. Insbesondere in Fällen des Besitzes von Kinderpornographie (ohne Verbreitung) kann mitunter eine Lösung ohne Vorstrafe gefunden werden. Denkbar ist bei entsprechendem Sachvortrag etwa eine Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage. Es kommt aber in der Tat auf den Einzelfall an! Auch Anzahl und Qualität der Bilder und die Verteidigungsstrategie spielen hier eine Rolle.

8. § 184b StGB: Kommt es immer zu einer öffentlichen Hauptverhandlung?

Nein! Nicht immer. Es kommt auch hier auf den Einzelfall an. Der mit diesen Verfahren befasste Strafverteidiger weiß in diesem Bereich um das Bedürfnis seines Mandanten, eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden. Auch hier sind neben Qualität und Anzahl der Bilder, die konkreten Tatumstände sowie die Verteidigungsstrategie entscheidende Faktoren. Ziel der Verteidigung ist in der Regel eine Verfahrenserledigung ohne Hauptverhandlung!

9. § 184b StGB: Kann wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie gekündigt werden? 

Straftaten nach § 184b StGB gehen durch alle Schichten der Gesellschaft. Aus diesem Grund sind Schnittmengen mit einer arbeitsrechtlichen Problematik nicht selten. Sofern der Arbeitgeber Kenntnis erlangt, drohen in der Praxis häufig auch ernste arbeitsrechtliche Konsequenzen. Dies gilt nicht nur, wenn die Bilder auf dem Pc am Arbeitsplatz waren. Gerade bei Beamten werden auch außerdienstlichen Straftaten im Bereich des § 184b StGB nicht auf die leichte Schulter genommen. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass in einer aktuellen Einzelfallentscheidung die Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst wegen Ermessensfehler durch die Vorinstanz für zunächst rechtswidrig erklärt wurde. Der Lehrer hatte außerhalb des Dienstes Kinderpornographie besessen.  

10. § 184b StGB: Was benötigt der Strafverteidiger an Informationen?

Je früher der Strafverteidiger beauftragt wird, desto eher kann er agieren. Sofern die Durchsuchung noch läuft, kann er bereits telefonisch mit den Ermittlungsbeamten sprechen und den Durchsuchungsbeschluss auf die Formalien überprüfen. Aus dem Durchsuchungsbeschluss ergibt sich in der Regel auch das Aktenzeichen der zuständigen Staatsanwaltschaft bzw. des Gerichts. Sofern vorhanden, ist auch eine Übermittlung des Sicherstellungs-/Beschlagnahmeverzeichnisses hilfreich. Gleiches gilt für den Namen und die Telefonnummer des Ermittlungsführeres bei der Polizei.

Diese FAQs ersetzen keine Einzelfallrechtsberatung und sind nur eine Auswahl der Fragenkomplexe in diesem speziellen Rechtsbereich. .

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