Achtung Durchsuchung!

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Das richtige Verhalten bei der Hausdurchsuchung

Keine Angst, wenn es klingelt - auch wenn es die Steuerfahndung ist. Ruhe bewahren, Anwalt anrufen, Mund halten! Und das gilt nicht nur bei Durchsuchungen bei einem Verdacht auf Steuerhinterziehung.

Betroffene sollten Anwalt anrufen

Im Steuerstrafrecht gilt: Der erste Tag gehört der Fahndung! Schweigen, dulden, hoffen. Sofort den Steuerstrafverteidiger anrufen. Die Fahnder müssen mit der Durchsuchung zwar nicht warten, bis der Anwalt da ist – aber dass einer kommt, das ist wichtig.

Bis dahin gilt nicht nur für Sie, sondern auch für Ihre Familienangehörigen oder Mitarbeiter: Mund halten! Sich nicht in Gespräche verwickeln lassen! Nicht auf die Masche hereinfallen: „Was Sie jetzt sagen, wird sich positiv für Sie auswirken“. Oder: „Ist ja nur 'ne kurze Frage“.

Keine Auskünfte geben

Bei Ermittlern aller Art gilt: Sie notieren, was Sie sagen, und es steht in der Akte. Und da bleibt es. Sollte es einmal zur Gerichtsverhandlung kommen, dann liest der Richter die Akte und alles, was zu Ihren Ungunsten (selten zu Ihren Gunsten) in Vermerken festgehalten wurde. Bei allem Bemühen um Neutralität und Objektivität: Der Richter drückt auf keine Löschtaste in seinem Kopf, bevor er gegen Sie verhandelt.

Und die Steuerfahnder, die bei der Durchsuchung dabei waren, werden als Zeugen vernommen – das erhöht die Glaubwürdigkeit der schriftlichen Aufzeichnungen (glaubt der Richter). Und Sie? Stehen ziemlich alleine da, wenn Sie nun rufen: Das war doch ganz anders! Das habe ich doch gar nicht (so) gesagt!

Denn auch das müssen Sie bedenken: Ihre Worte (oder die Ihrer Mitarbeiter) werden nicht wörtlich aufgenommen, sondern durchlaufen Kopf und Hand des Ermittlers, bevor auf dem Papier das landet, was Sie angeblich gesagt haben: Formuliert hat es der Ermittler, nicht Sie! Und das steht es nun für die Ewigkeit.

Kann man es dem Richter übel nehmen, wenn er sich lieber auf das verlässt, was ein Staatsbeamter sagt, als darauf, was Sie als Beschuldigter eines Strafverfahrens verzweifelt beteuern? Kann man – aber das ist Thema meines nächsten Rechtstipps. Bis dahin nicht vergessen: Schweigen ist Gold!