Amtsdelikte

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Amtsdelikte - Worum es geht

Amtsdelikte beziehen sich auf Straftaten im Amt. Die Bedeutung eines Amtsträgers definiert

§ 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB:

Amtsträger: wer nach deutschem Recht
a) Beamter oder Richter ist,
b) in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder
c) sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen;

Amtsdelikte sollen insbesondere Korruption innerhalb des Staatsapparates verhindern. Die Strafandrohungen sind daher auch recht hoch.
Klassische Beispiele für Amtsdelikte sind die Bestechlichkeit im Amt oder die Rechtsbeugung .

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Amtsdelikte - Worum es geht
Seite  2:  Die Bestechlichkeit
Seite  3:  Die Rechtsbeugung
Seite  4:  Verletzung des Dienstgeheimnisses
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