BGH hebt Urteil des Landgerichts Augsburg auf: Fehler bei Behandlung eines Beweisantrags
Mehr zum Thema: Strafrecht, BGH, Revision, Beweisantrag, StrafprozessordnungDer Bundesgerichtshof kippt ein Urteil wegen Verstoßes gegen Verfahrensrecht – das Landgericht Augsburg hatte einen Beweisantrag der Verteidigung fehlerhaft behandelt.
BGH: Aufhebung eines Urteils wegen Verstoßes gegen VerfahrensrechtDer Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 10. Juni 2025 (Az. 1 StR 219/25) ein Urteil des Landgerichts Augsburg aufgehoben.
Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie in 20 weiteren Fällen des Betäubungsmittelhandels zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Auf die Revision des Angeklagten hob der BGH das Urteil einschließlich der Feststellungen auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück.

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Beweisantrag der Verteidigung
Die Verteidigung hatte im Verfahren beantragt, einen Bauunternehmer als Zeugen zu vernehmen.
Dieser sollte bestätigen, dass der Angeklagte im Tatzeitraum aufgrund von Handwerksarbeiten – insbesondere Fliesenlegearbeiten – in Augsburg tätig war und deshalb in einer bestimmten Pension untergebracht wurde.
Damit sollte belegt werden, dass der Aufenthalt des Angeklagten am Tatort einen nachvollziehbaren, nicht deliktischen Hintergrund hatte.
Zugleich wollte die Verteidigung darlegen, dass die gemeinsame Nutzung der Unterkunft mit anderen, später verurteilten Personen auf Zufall beruhte.
Vorgehen des Landgerichts
Das Landgericht lehnte den Beweisantrag ab, erklärte jedoch, die vom Verteidiger vorgebrachten Tatsachen würden „als wahr unterstellt".
Im Urteil führte die Strafkammer später aus, es sei „lebensfremd", dass der Angeklagte von den Drogengeschäften nichts mitbekommen habe, und verurteilte ihn auf dieser Grundlage.
Damit wich das Gericht von seiner eigenen Zusage ab, die unter Beweis gestellten Tatsachen zugunsten des Angeklagten als wahr zu behandeln.
Rechtliche Bewertung durch den BGH
Der BGH sah hierin einen Verstoß gegen § 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 6 und Abs. 6 Satz 1 StPO.
Wenn ein Gericht erklärt, bestimmte Tatsachen „als wahr" zu unterstellen, muss es diese auch seiner Entscheidung zugrunde legen.
Der Angeklagte darf darauf vertrauen, dass diese Zusage eingehalten wird.
Das Landgericht habe dieses Vertrauen verletzt, indem es im Urteil vom Gegenteil der unterstellten Tatsachen ausgegangen sei.
Da nicht ausgeschlossen werden könne, dass das Gericht bei zutreffender Behandlung des Beweisantrags zu einer anderen Überzeugung gelangt wäre, sei das Urteil aufzuheben.
Bedeutung der Entscheidung
Die Entscheidung verdeutlicht, dass die ordnungsgemäße Behandlung von Beweisanträgen ein zentraler Bestandteil eines fairen Strafverfahrens ist.
Wird gegen die entsprechenden Vorschriften der Strafprozessordnung verstoßen, kann dies – wie im vorliegenden Fall – zur Aufhebung des Urteils führen.
Für die Praxis bedeutet dies, dass Verteidigung und Gericht die formellen Anforderungen an Beweisanträge und deren Behandlung stets sorgfältig zu beachten haben.
Apadana Khodakarami
Fachanwalt für Strafrecht
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