Die Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr

Mehr zum Thema: Strafrecht, Verkehrsordnungswidrigkeit, Ordnungswidrigkeit, Bußgeldbescheid, Verkehr, Straßenverkehr, Rotlichtverstoß, Geschwindigkeit
4,8 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
5

Das Verfahren bei der Verkehrsordnungswidrigkeit

Der Begriff Ordnungswidrigkeit ist in § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) legaldefiniert. Eine Ordnungswidrigkeit ist demnach eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Das bedeutet, die jeweiligen Gesetze müssen Regelungen über ein solches rechtswidriges Verhalten enthalten. So bestimmt eine Vielzahl von Gesetzen, welches konkrete Verhalten als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.

Bei der sog. Verkehrsordnungswidrigkeit handelt es sich regelmäßig um eine - wie oben beschriebene - rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die im Straßenverkehr begangen wird, wie z.B. Rotlicht- oder Geschwindigkeitsverstöße (Geschwindigkeitsüberschreitungen).

Ordnungswidrigkeiten werden regelmäßig (soweit das Gesetz nicht etwas anderes bestimmt) durch einen Bußgeldbescheid geahndet (vgl. § 65 OWiG). Form und Inhalt des Bußgeldbescheids sind in § 66 OWiG geregelt.

Zulässiges Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid ist der Einspruch. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, eingegangen sein (§ 67 OWiG). Der Einspruch kann grds. auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden. Die Verwaltungsbehörde prüft, ob sie den Bußgeldbescheid aufrecht erhält oder zurücknimmt. Ist Letzteres nicht der Fall, wird die Sache an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Die Staatsanwaltschaft legt die Akten dem Richter beim Amtsgericht vor, wenn sie weder das Verfahren einstellt noch weitere Ermittlungen durchführt. Dann entscheidet das Gericht über den Bußgeldbescheid.

Das könnte Sie auch interessieren
Verkehrsrecht Wann droht ein Führerscheinentzug?
Verkehrsrecht Ihre Rechte beim Verkehrsunfall