Ein Eintrag im Führungszeugnis - was jetzt?

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Was ist ein Führungszeugnis und was bedeutet ein Eintrag darin? Wann können Einträge gelöscht werden?

Ein Führungszeugnis ist ein offizielles Dokument, das Auskunft über die strafrechtlichen Verurteilungen einer Person gibt. Es wird vom Bundeszentralregister ausgestellt und kann bei der Meldebehörde beantragt werden. Ein Eintrag in das Führungszeugnis bedeutet, dass die betreffende Person strafrechtlich verurteilt wurde.

Welche Arten von Einträgen gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Einträgen, die in ein Führungszeugnis aufgenommen werden können. Dazu gehören unter anderem Verurteilungen zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen, Entscheidungen in Jugendstrafsachen und bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden oder Gerichten.

Das große und das kleine Führungszeugnis

Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen in Deutschland: das so genannte "kleine" und das "große" Führungszeugnis.

Das "kleine" Führungszeugnis ist die Standardversion, die in den meisten Fällen angefordert wird. Es listet alle relevanten strafrechtlichen Verurteilungen auf, die im Bundeszentralregister verzeichnet sind. Allerdings werden nicht alle Verurteilungen in das "kleine" Führungszeugnis aufgenommen. So bleiben beispielsweise Verurteilungen zu Geldstrafen von bis zu 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Monaten, sofern es sich um das erste Vergehen handelt, in der Regel unberücksichtigt.

Das "große" Führungszeugnis enthält zusätzlich zu den Informationen des "kleinen" Führungszeugnisses auch Einträge, die normalerweise nur für bestimmte Behörden sichtbar sind. Dazu gehören beispielsweise Verurteilungen wegen Sexualdelikten, die für die Beurteilung der Eignung für bestimmte Berufe (z. B. Lehrer, Erzieher) relevant sind. Ein "großes" Führungszeugnis wird in der Regel nur auf Anforderung bestimmter Behörden ausgestellt.

Wann wird ein Eintrag gelöscht?

Ein Eintrag im Führungszeugnis wird nicht automatisch gelöscht. Die Löschung erfolgt nach Ablauf bestimmter Fristen, die im Bundeszentralregistergesetz (BZRG) festgelegt sind. Die Länge dieser Fristen hängt von der Art und Schwere der Verurteilung ab.

Hier sind einige Beispiele:

1. Geldstrafen von bis zu 90 Tagessätzen sowie Freiheits- und Jugendstrafen von bis zu drei Monaten werden in der Regel nach fünf Jahren getilgt.

2. Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen, Freiheitsstrafen von mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr ohne Bewährung und Strafen aus bestimmten Jugendstrafsachen werden in der Regel nach zehn Jahren getilgt.

3. Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr werden in der Regel nach 20 Jahren getilgt.

4. Verurteilungen wegen Sexualdelikten gegen Kinder und Jugendliche werden in der Regel erst nach 20 Jahren getilgt.

Was kann ich tun, wenn ein Eintrag im Führungszeugnis steht?

Wenn Sie feststellen, dass ein Eintrag in Ihrem Führungszeugnis steht, können Sie zunächst prüfen, ob die Eintragung korrekt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie eine Berichtigung beantragen. Ist die Eintragung korrekt, können Sie unter Umständen eine Tilgung beantragen. Hierfür sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, der Sie zu den genauen Voraussetzungen und dem Verfahren beraten kann.

Wann gilt man als vorbestraft?

Man gilt als vorbestraft, wenn man rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt wurde und diese Verurteilung in das Bundeszentralregister eingetragen wurde. Dies kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe sein. Allerdings werden nicht alle Verurteilungen in das Bundeszentralregister aufgenommen. So bleiben beispielsweise Verurteilungen zu Geldstrafen von bis zu 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Monaten, sofern es sich um das erste Vergehen handelt, in der Regel unberücksichtigt.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Begriff "vorbestraft" im allgemeinen Sprachgebrauch oft verwendet wird, im deutschen Recht jedoch keine genaue Definition existiert. Im rechtlichen Sinne spricht man eher von "Vorstrafen", die im Bundeszentralregister vermerkt sind und bei Anforderung eines Führungszeugnisses unter bestimmten Voraussetzungen auch sichtbar werden.

Die Dauer, wie lange eine Verurteilung im Register bleibt, hängt von der Schwere der Strafe ab. Nach Ablauf bestimmter Fristen werden die Einträge jedoch gelöscht, man spricht hier von der "Tilgung". Nach der Tilgung gilt man rechtlich gesehen nicht mehr als vorbestraft.

Wann ist ein Führungszeugnis erforderlich?

In bestimmten Situationen kann es erforderlich sein, ein Führungszeugnis vorzulegen. Dieses Dokument gibt Auskunft über die strafrechtliche Vergangenheit einer Person und kann bei der Entscheidungsfindung in verschiedenen Kontexten eine Rolle spielen. Hier sind einige Beispiele, in denen ein Führungszeugnis verlangt werden kann:

1. "Arbeitsverhältnisse": Bei der Einstellung in bestimmten Berufen kann ein Führungszeugnis erforderlich sein. Dazu gehören insbesondere Berufe, die mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen oder mit sicherheitsrelevanten Aufgaben verbunden sind. Beispiele sind Lehrer, Erzieher, Trainer in Sportvereinen oder Sicherheitspersonal.

2. "Ehrenamtliche Tätigkeiten": Auch bei der Übernahme von ehrenamtlichen Aufgaben, insbesondere wenn diese mit der Betreuung von Minderjährigen verbunden sind, kann ein Führungszeugnis verlangt werden.

3. "Wohnungsbewerbungen": In einigen Fällen kann ein Vermieter ein Führungszeugnis verlangen, um sicherzustellen, dass der potenzielle Mieter keine relevanten Vorstrafen hat.

4. "Gewerbeanmeldung": Bei der Anmeldung bestimmter Gewerbe kann die Vorlage eines Führungszeugnisses erforderlich sein. Dies dient dazu, die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen.

5. "Einbürgerungsverfahren": Im Rahmen eines Einbürgerungsverfahrens kann die Vorlage eines Führungszeugnisses verlangt werden, um die Einhaltung der Rechtsordnung durch den Antragsteller zu überprüfen.

In bestimmten Fällen kann die Vorlage eines Führungszeugnisses auch für den Erwerb oder die Verlängerung von Lizenzen erforderlich sein. Dies dient dazu, die Zuverlässigkeit und Eignung des Antragstellers zu überprüfen. Hier sind einige Beispiele:

1. "Fahrerlaubnis": Bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis kann die Vorlage eines Führungszeugnisses erforderlich sein, insbesondere wenn der Antragsteller in der Vergangenheit durch Verkehrsdelikte aufgefallen ist.

2. "Gewerbelizenz": Bei der Beantragung einer Gewerbelizenz kann die Vorlage eines Führungszeugnisses verlangt werden. Dies dient dazu, die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen.

3. "Waffenschein": Bei der Beantragung eines Waffenscheins ist in der Regel die Vorlage eines Führungszeugnisses erforderlich. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass der Antragsteller keine relevanten Vorstrafen hat.

4. "Lizenz für Sicherheitspersonal": Personen, die in der Sicherheitsbranche tätig sein möchten, müssen in der Regel ein Führungszeugnis vorlegen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen.

Fazit

Ein Eintrag im Führungszeugnis kann weitreichende Folgen haben, beispielsweise bei der Jobsuche oder bei der Beantragung bestimmter Lizenzen. Es ist daher wichtig, sich über die eigenen Rechte und Möglichkeiten im Klaren zu sein. Bei Unklarheiten oder Fragen sollte stets rechtlicher Rat eingeholt werden. Sie können unkompliziert und schnell einen Anwalt auf Frag-einen-Anwalt.de um Rat fragen.