Eine unvollständige Anklageschrift ist unwirksam und führt zur Einstellung des Strafverfahrens
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Jeder kann Beschuldigter in einem Strafverfahren werden. Mit Erhalt einer Anklageschrift und der verbundenen Eröffnungsverfügung zu einem Hauptverfahren sollte jede Anklage genau geprüft werden.
Es muss zum einen geklärt werden, ob der dort geschilderte Sachverhalt zutreffen kann. Zum anderen ist aber auch wichtig zu erfahren, ob die Anklage alle Voraussetzungenfür die Bestimmung eines konkreten Prozessgegenstandes aufweist, d.h. ihre Umgrenzungsfunktion erfüllt. Ist das nicht der Fall, erfüllt die Anklageschrift also die Umgrenzungsfunktion nicht, so muss das Strafverfahren wieder eingestellt werden.


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Das ist z.B. dann der Fall, wenn viele gleichartige Straftaten vorliegen und diese zu allgemein geschildert werden, so dass nicht alle Taten voneinander abgegrenzt und zu ungenau benannt sind.
Was ist die Umgrenzungsfunktion? - Die Anklageschrift muss den Tatvorwurf konkret bezeichnen
Die Anklageschrift hat gemäß § 200 I 1 StPO die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen, dass die Identität des geschichtlichen Vorganges dargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist. Sie muss sich von anderen gleichartigen strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen. Dabei muss die Schilderung umso konkreter werden, je größer die allgemeine Möglichkeit ist, dass der Angeklagte verwechselbare weitere Straftaten gleicher Art verübt hat. Es darf keine Unklarheit darüber bestehen, welche Arten von Straftaten dem Angeklagten angelastet werden.
Ein wesentliches Verfahrenshindernis ergibt sich dann, wenn die angeklagten Taten nicht genügend greifbar sind, so dass unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welches Urteil hierauf zu erwarten ist.ie wesentlichen Ermittlungsergebnisse müssen klar dargestellt werden..
Sonderfall: Delikte mit finanziellem Hintergrund
Bei Anklageschriften, in denen es sich z.B. um Veruntreuen von nicht abgeführtem Arbeitsentgelt oder Steuerhinterziehung dreht, ist eine genaue Berechnungsdarstellung der nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge bzw. der Steuerverkürzung nicht erforderlich. Die fehlende Berechnung führt nicht dazu, dass eine Anklageschrift unwirksam wird.
Fazit für Angeklagte: Anklageschriften sind oft fehlerhaft. Ein genaues Studium lohnt immer.
Bei Anklageschriften ist es für den Angeklagten selbst äußerst wichtig, diese von Anfang an genau zu studieren und zu versuchen, alle Inhalte und etwaige Widersprüche sofort zu verinnerlichen. Jeder Hinweis kann für den Strafverteidiger von größter Bedeutung sein.
Es muss nicht immer ein Fehler sein, der das gesamte Verfahren zu Fall bringt. Oft können auch Teile des Tatvorwurfes eingestellt oder richtig gestellt werden. Dies führt u.U. dazu, dass sich im Verfahren wesentliche Vorteile für den Angeklagten ergeben, wie z.B. ein besseres Strafmaß u.a.
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