Finanzagent: Betrug, Geldwäsche. Schadensersatz

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Geschäftsmodell "Finanzagent" - finanzieller Ruin

Immer wieder wird im Internet, in eMails oder in Zeitungen mit einer vermeintlich lukrativen Nebentätigkeit ohne Aufwand geworben. Zeigt man auf diese Anzeigen hin Interesse, erklärt der Auftraggeber, das einzige was man tun müsse, sei ein Girokonto zu eröffnen. Er selbst könne dies - aus mehr oder weniger glaubhaften Gründen - nicht tun. Um den Anschein der Rechtmäßigkeit zu wahren, wird sogar ein Vertrag darüber abgeschlossen, dass das Konto nur für seriöse und legale Geschäfte genutzt wird. Als Gegenleistung für die Kontoeröffnung soll ein monatliches Gehalt gezahlt werden. Die Kommunikation erfolgt dabei nur per eMail und nie persönlich.

Das böse Erwachen kommt nach einigen Wochen in Form einer Wohnungsdurchsuchung durch die Polizei. Das Konto wurde keineswegs nur für legale Geschäfte, sondern für Betrügereien verschiedenster Art genutzt. Die Kontaktdaten des Geschäftspartner stellen sich als falsch heraus, das gesamte eingegange Geld (teilweise mehrere hundert Tausend Euro) wurde ins außereuopäische Ausland transferiert.

Für den Betroffenen ist die Sache doppelt dramatisch: Zum einen droht ihm ein Strafverfahren wegen Betruges oder zumindest Beihilfe hierzu, und wegen Geldwäsche. Während sich der Betrugsvorwurf häufig noch entkräften lässt, da der Betroffene in bestem Glauben gehandelt hat, bleibt der Geldwäschevorwurf zumeist bestehen. Denn hierfür ist es ausreichend, dass der Betroffene leichtfertig gehandelt hat, was regelmäßig der Fall gewesen sein wird.

Noch viel dramatischer als der strafrechtliche Aspekt sind jedoch die zivilrechtlichen Folgen. Der Betroffene haftet für den gesamten entstandenen Schaden. Zwar kann er theoretische seine Ansprüche gegenüber den Hintermännern geltend machen. Diese sind jedoch regelmäßig untergetaucht. Nur der "Finanzagent" ist der deutschen Gerichtsbarkeit zugänglich und damit ein sicheres Ziel für alle Schadensersatzansprüche.

Für Betroffene ist der Ausgang des Strafverfahrens gegen sie von zentraler Bedeutung. Die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche ist ungleich einfacher, wenn erst eine strafrechtliche Verurteilung erfolgt ist. Es ist daher unbedingt erforderlich, sofort bei Kenntnis von einem Ermittlungsverfahren, qualifizierten anwaltlichen Rat einzuholen. Bei frühzeitigem Einschalten eines Verteidigers besteht häufig eine realistische Chance, anstelle einer Freiheitsstrafe, eine geringe Geldstrafe oder gar eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. In zivilrechtlicher Hinsicht können Forderung mit geeigneter Argumentation häufig abgewehrt werden. Auch hierbei ist ein sofortiges Tätigwerden erforderlich, bevor es zu einer Flut von Klageverfahren kommt, welcher man nicht mehr Herr werden kann.

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