Handy Diebstahl

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Wem das Handy gestohlen wurde, dem drohen weitere Schäden

Die Tatsache, dass einem das Handy gestohlen wurde, ist schon unerfreulich genug. Es drohen aber weitere Folgeschäden

Was ist also zu tun, um den Schaden zu minimieren?

Elisabeth Aleiter
Partner
seit 2013
Rechtsanwältin
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80336 München
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E-Mail:
Wirtschaftsrecht, Strafrecht, Erbrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht

Ortung des Handys

Die Ortung des Handys durch die Polizei ist bei einfachem Diebstahl des Handys nicht möglich, weil eine Ortung durch die Polizei nur bei Gefahr im Verzug z.B. Lebensgefahr durch Selbstmord oder Bandenkriminalität oder Ähnlichem in Auftrag gegeben wird.

Sofortige Verhinderung von Folgeschäden / Sperrung der Simcard durch Provider

Wenn ein Vertrag mit dem Provider die Gesprächsumsätze regelt und das Handy zum Zeitpunkt des Diebstahls eingeschaltet war und die Karte aktiviert war, besteht das Risiko, dass der Dieb das Handy für Gespräche und Nachrichten weiter nutzt, die der Geschädigte zahlen muss. Es muss über den Provider die Simcard gesperrt werden. Das ist binnen Sekunden möglich und über spezielle Hotlines sofort umsetzbar.

Strafanzeige gegen Unbekannt / Schadensmeldung beim Versicherer

Nach Sperrung der Simcard sollte man die Polizei aufsuchen und Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten. Die Polizei vergibt für jede Anzeige eine so genannte Tagebuchnummer (statt Aktenzeichen), die man sich geben lassen sollte. Mit dieser Tagebuchnummer kann man nun eine Schadensmeldung bei der Hausratversicherung oder der Reisegepäckversicherung tätigen. Leider machen Versicherer es sich mehr und mehr zu einer Gewohnheit, Anträge auf Schadensregulierug zu verzögern oder abzulehnen.

Rechtsanwältin Elisabeth Aleiter
Schubertstraße 6 / an der Oktoberfestwiese

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