Hausdurchsuchung - so verhält man sich richtig!

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Hilfreiche Tipps und Tricks bei der polizeilichen Durchsuchung der Wohnung

Als Strafverteidigerin habe ich in meinem Berufsalltag oft mit Mandanten zu tun, die einer Hausdurchsuchung ausgesetzt sind. Eine Hausdurchsuchung kann eine äußerst stressige und beängstigende Erfahrung sein, besonders wenn man nicht weiß, wie man sich verhalten soll. In diesem Ratgeber gebe ich Ihnen einige einfache Tipps an die Hand, wie Sie sich bei einer Hausdurchsuchung richtig verhalten können.

Bleiben Sie ruhig und höflich

Das Wichtigste ist, ruhig und höflich zu bleiben, auch wenn die Hausdurchsuchung sehr unangenehm ist. Die Polizeibeamten sind dazu berechtigt, Ihre Wohnung zu durchsuchen, wenn sie einen Durchsuchungsbefehl haben oder wenn es eine andere rechtliche Grundlage gibt. 

Jana Jürgen
Partner
seit 2023
Rechtsanwältin
Leopoldstraße 72
80802 München
Tel: 015117688837
Tel: 08999720881
Web: http://jana-juergen-rechtsanwaeltin.de
E-Mail:
Strafrecht, Verkehrsrecht, Betäubungsmittelrecht, Opferschutzrecht, Zivilrecht
Preis: 47 €
Fragen Sie nach dem Durchsuchungsbefehl

Fragen Sie die Polizeibeamten nach dem Durchsuchungsbefehl. Sie haben das Recht, den Durchsuchungsbefehl zu sehen und sicherzustellen, dass er korrekt ausgeführt wird. Wenn Sie den Durchsuchungsbefehl nicht sehen können, fragen Sie höflich, warum das so ist.

Verlangen Sie einen Anwalt

Sie haben das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen, bevor die Hausdurchsuchung beginnt. Verlangen Sie einen Anwalt und warten Sie, bis er oder sie eintrifft, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.

Notieren Sie sich Namen und Badge-Nummern*

Notieren Sie sich die Namen und Badge-Nummern der Polizeibeamten, die die Durchsuchung durchführen. Dies kann später hilfreich sein, wenn Sie Fragen oder Beschwerden haben.

* Eine Badgenummer (auch Dienstnummer genannt) ist eine eindeutige Nummer, die einem Polizeibeamten oder einem anderen Angehörigen der Strafverfolgungsbehörden zugewiesen wird, um ihn oder sie zu identifizieren. Diese Nummer wird in der Regel auf dem Dienstausweis oder dem Namensschild des Beamten angezeigt. Die Badgenummer kann verwendet werden, um den Beamten in internen Dokumenten zu identifizieren, um ihn im Falle von Beschwerden oder Untersuchungen zu lokalisieren oder um ihm bei der Verfolgung von Straftaten oder anderen Ermittlungen zu helfen.

Beobachten Sie die Durchsuchung

Beobachten Sie die Durchsuchung aufmerksam, aber stören Sie die Polizeibeamten nicht bei ihrer Arbeit. Stellen Sie sicher, dass sie nur die Räume durchsuchen, die im Durchsuchungsbefehl aufgeführt sind. Wenn sie unerlaubte Räume oder Gegenstände durchsuchen, machen Sie höflich darauf aufmerksam.

Sagen Sie nichts ohne Ihren Anwalt

Sagen Sie nichts zu den Polizeibeamten, ohne dass Ihr Anwalt anwesend ist. Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Wenn die Polizei Ihnen Fragen stellt, sagen Sie höflich, dass Sie lieber warten möchten, bis Ihr Anwalt da ist.

Lassen Sie sich eine Durchsuchungsliste geben

Verlangen Sie eine Durchsuchungsliste von den Polizeibeamten. Diese Liste enthält die Gegenstände, die sie während der Durchsuchung beschlagnahmt haben. Geben Sie diese Ihrem Anwalt.

Machen Sie Fotos und Videos

Machen Sie Fotos und Videos von der Durchsuchung. Dies kann später hilfreich sein, wenn Sie Fragen oder Beschwerden haben.

Kooperieren Sie, wenn Sie müssen

Wenn die Polizeibeamten Sie auffordern, mit ihnen zu kooperieren, tun Sie dies höflich und ruhig. Vergessen Sie hierbei aber nicht, dass Sie keine Angaben machen müssen.

 

Sollten bei Ihnen eine Hausdurchsuchung gerade stattfinden oder stattgefunden haben, kontaktieren Sie mich jederzeit umgehend.

 

Rechtsanwältin Jana Jürgen LL.M.
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