Impfung ohne Pieks – Wann die Staatsanwaltschaft bei Impfpässen zuschlägt
Mehr zum Thema: Strafrecht, Masernschutzgesetz, Falscher-Impfnachweis, Wohnungsdurchsuchung, Anfangsverdacht, §278-StGBStrafrecht & Impfpässe: Was der neue Beschluss für Eltern bedeutet
Mit Beschluss vom 27.10.2025 (12 Qs 33/25) hat das LG Nürnberg-Fürth die Beschwerde einer Mutter gegen eine zuvor durchgeführte Wohnungsdurchsuchung zurückgewiesen. Hintergrund war der Verdacht, sie habe einen Arzt zur Eintragung tatsächlich nicht erfolgter Masernimpfungen im Impfpass ihres Kindes angestiftet.
SachverhaltGegen den Arzt wird wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB) ermittelt. Mehrere Behördenberichte sowie zwei dokumentierte Fälle eines verdeckten Ermittlers legen nahe, dass der Arzt Impfungen bescheinigte, die er nicht vorgenommen hat.

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In diesen Ermittlungen tauchte auch eine Mutter auf, deren Kind laut Impfpass zwei Masernimpfungen vom betreffenden Arzt erhalten haben soll – obwohl die Praxis des Arztes rund 90 km entfernt liegt. Das weckte den Verdacht, dass die Mutter den Arzt angestiftet haben könnte, eine falsche Impfung einzutragen.
Deshalb wurde ihre Wohnung durchsucht und der Impfpass des Kindes sichergestellt.
Die Mutter legte dagegen Beschwerde ein – ohne Erfolg.
Warum durfte durchsucht werden?Das Landgericht bestätigt: Die Durchsuchung war rechtmäßig.
Die Ermittler hatten genügend Hinweise auf eine Straftat:
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Der Arzt steht massiv unter Verdacht:
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Mehrere Landratsämter berichten, dass er Impfungen eingetragen hat, die Eltern zuvor verweigert hatten.
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Ein verdeckter Ermittler beobachtete sogar zwei Fälle, in denen der Arzt Impfungen eintrug, die nicht erfolgt waren.
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Der Arzt ist kein Kinderarzt, hat aber über 600 Masernimpfungen abgerechnet – auffällig viele Minderjährige.
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Auch gegen die Mutter gab es einen Anfangsverdacht:
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Die große Entfernung zur Praxis (5+ Stunden Gesamtfahrtzeit für einfache Impfungen, die auch jeder Hausarzt durchführen könnte) erschien völlig unplausibel.
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Gleichzeitig haben Eltern aufgrund des Masernschutzgesetzes ein starkes Motiv: Ohne Masernimpfung droht Kindern ein Betretungsverbot für Kita oder Schule.
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Ein gefälschter Impfnachweis wäre daher ein „Ausweg" aus diesem Konflikt.
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Aus all dem folgert das Gericht: Es gibt ausreichend Anhaltspunkte, dass der Arzt falsche Impfungen dokumentierte – und dass die Mutter ihn möglicherweise dazu bestimmt hat.
FazitDer Beschluss verdeutlicht erneut die niedrige Eingriffsschwelle beim Anfangsverdacht im Zusammenhang mit mutmaßlich unrichtigen Impfnachweisen. Auffällige Umstände und ein plausibles Motiv reichen aus, um eine Durchsuchung zu tragen – zumal der Gesetzgeber mit dem Masernschutzgesetz einen erheblichen Anreiz für rechtswidrige Ausweichhandlungen geschaffen hat.
Apadana Khodakarami
Fachanwalt für Strafrecht
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