Jugendliche und Heranwachsende: Ausbildung, Straftaten, Zeugen

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Ausbildung, Internet, Abmahnung, Drogen: Was Eltern bei Jugendlichen und Heranwachsenden wissen sollten

Ausbildung G 8 und Ausbildungsmöglichkeiten

Gerade Jugendliche, die ihren Hauptschulabschluss haben, haben in dieser Phase das Problem, dass ihre Eltern zwar gemäß BGB in ein Lehr –und Ausbildungsverhältnis einwilligen können, damit dieses rechtlich wirksam werden kann. Aber viele Ausbildungs- und Praktikantenstellen nehmen Jugendliche erst ab 14 bis 16 Jahren. Kinder, die den G8 ohne Wiederholungen geschafft haben, sind aber meist 12 oder 13 Jahre alt. Nicht nur, dass an der Ausbildung gespart wurde, es werden die Jugendlichen auch gezwungen, in Warteposition zu gehen und z.B. ein Berufsgrundausbildungsjahr anzutreten. Für Jugendliche ist das aber oft keine Lösung und regt mehr zum Nichtstun an. Hier wurde schlicht vergessen, für Jugendliche Alternativ-Angebote zu schaffen. Doch Arbeitgeber kennen diese Problematik oft meist nicht oder zu wenig. Hier gilt es, Fantasie zu entwickeln und tätig zu werden!

Eltern kann hier nur dringend angeraten werden, entgegen dem Ratschlag von den Schulen frühzeitig, d.h. mindestens 2 Jahre vor dem Hauptschulabschluss mit ihren Kindern und Jugendlichen auf Veranstaltungen von Arbeitgebern zu gehen, selbst Kontakte zu knüpfen und sich frühzeitig selbsttätig zu bewerben. Der Ratschlag von Lehrern und Schulen, abzuwarten oder sich relativ spät zu bewerben geht an der Realität und dem Bedarf der künftigen Arbeitgeber vorbei. Hier gilt es, sich auf dem Arbeitsmarkt gründlich umzusehen. Wer nimmt solche Jugendliche, wer will diese auf seine Warteliste setzen? Nur so vermeidet man unnötige und sinnlose Zeitverluste, die kein Arbeitgeber versteht. Jugendliche, die zu lange warten, riskieren den Fall einer lebenslangen Arbeitslosigkeit. Das muss aber nicht sein. Viel Schuld haben hier die schlecht ausgebildeten Lehrkräfte, die oft nicht mehr wissen, was man im Leben von den Schülern wirklich erwartet.

Elisabeth Aleiter
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Weiterhin ist aber unbedingte Vorsicht geboten. Auch Arbeitgeber müssen kritisch gesehen werden. Es gibt leider auch hier immer wieder schwarze Schafe, die Jugendliche für eine gewisse Zeit Probearbeiten lassen oder eine Praktikum vor das Lehrverhältnis schalten wollen. Viele Jugendliche arbeiten plötzlich umsonst und ohne Perspektive.

Nutzung von Internet und PC

Kinder und Jugendliche nutzen angstfrei und vor allem gänzlich anders als ihre Eltern PC, Laptop Smartphone etc. Eltern haben kaum Möglichkeiten, das, was ihre Kinder tun, wirklich nachzuvollziehen. Das ist die Realität. Eltern können Kinderschutzvorrichtungen anbringen, um ihre Kinder vor jugendgefährdenden Seiten zu schützen.

Ansonsten sollten Eltern ihre Kinder so gut es geht über mögliche Straftaten im Internet aufklären, denen sie zum Opfer fallen können (Mobbing, Missbrauch etc.).

Weiterhin müssen Eltern ihre Kinder darüber aufklären, kein illegales Filesharing auf Internettauschbörsen und keine Urheberrechtsverletzungen im Internet zu begehen.

Eltern, die hierüber aufklären, haben laut Bundesgerichtshof (I ZR 74/12) das getan, was Eltern heute tun können, um ihre Kinder vor Schäden und Straftaten zu bewahren.

Leider führt die Internettätigkeit der Kinder und Jugendlichen oft dazu, dass die Eltern, die rechtliche Inhaber von PC und Smartphone sind, Abmahnungen erhalten, weil eben doch Urheberrechte verletzt wurden. Meist handelt es sich um ein Anwaltsschreiben mit einer strafbewährten Unterlassungserklärung, einer Forderung und einer Frist, bis man Erklärung und Geldleistung bedient haben soll.

Hier gilt es ruhig bleiben. Zunächst sollte erst einmal genau geprüft werden, ob ein solches Schreiben seriös ist. Leider gibt es inzwischen viele Anwaltsschreiben, die von keinem Anwalt stammen, sondern von Dritten illegal erstellt wurden, um schnelles Geld zu verdienen. Wenn klar ist, dass weder die Eltern noch die Kinder einen Verstoß begangen haben können, kann man sich im Internet erkundigen. Man findet unter den zutreffenden Stichwörtern dann u.U. erstaunliche Hinweise. Ebenso bei dem zuständigen Betrugsdezernaten der Kripo lohnt eine Nachfrage. Ist klar, dass es sich um eine solche Falschforderung handelt, sollte auf dieses Schreiben und weiter folgende Schreiben nicht geantwortet werden und eine Anzeige bei der Kripo erfolgen.

Stellt sich heraus, dass es ein seriöses Abmahnschreiben ist, muss das Schreiben, die Forderungen und die Frist unbedingt ernst genommen werden. Eine Unterlassungserklärung sollte abgeleistet werden, aber meist eine modifizierte Variante. Eine Zahlung muss nicht unbedingt bzw. in verminderter Form kann u.U. auch erfolgen. Hierzu sollte aber ein Rechtsanwalt befragt werden. Das ist in dem Zusammenhang unbedingt wichtig und spart in dem Zusammenhang wirklich Geld und weitere Auseinandersetzungen.

Jugendliche und ihre Rechte gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Behörden

Jugendliche werden in diesem Alter häufiger straffällig bzw. ihre Freunde. Diese werden dann zu Vernehmungen der Polizei, Staatsanwaltschaft oder vor Gericht geladen. Hier ist es wichtig zu wissen, ob der betroffene Jugendliche als so genannter Beschuldigter oder als Zeuge geladen wird.

Jugendliche als Beschuldigte

Wer als Beschuldigter zur Polizei geladen wird, muss nicht kommen und muss auch keine Aussage machen. Der Beschuldigte muss aber einer Ladung von Staatsanwaltschaft und Gericht folgen. Er muss eine ordnungsgemäße Belehrung erhalten, die er sich auch erklären lassen kann. Er muss Angaben zur Person machen (vgl. § 111 OWiG). Er kann die Aussage verweigern, er darf auch falsche Angaben machen (hiermit ist aber Vorsicht geboten), er hat das Recht darauf, seine Eltern bzw. Erziehungsberechtigte hinzuzuholen. Er kann sich auch anwaltlich vertreten lassen.

Als Beschuldigter sollte man zunächst sein Recht, die Aussage zu verweigern, nutzen. Die Akten, die meist mehr über den Tatvorwurf hergeben, sollte man über einen Rechtsanwalt einsehen. Dann sollte eine genaue, zutreffende Stellungnahme erfolgen.

Jugendliche als Zeugen

Jugendliche als Zeugen werden aus Sicht der Ermittler keiner Straftat beschuldigt.

Jugendliche, die Zeugen sind, müssen grundsätzlich wahrheitsgemäße Angaben machen. D.h. hier darf nichts erfunden oder fahrlässig falsche Angaben gemacht werden. Wer sich seiner Sache bei einer Aussage nicht sicher ist, muss das sofort bei Beginn seiner Ausführungen deutlich machen.

Termine bei der Polizei können abgesagt werden, gegenüber der Staatsanwaltschaft oder gegenüber dem Gericht muss den Ladungen Folge geleistet werden. Nur ausnahmsweise können Aussagen verweigert werden, wenn z.B. Angehörige wie Eltern strafrechtlich belastet werden müssen. Steht so etwas im Raum, sollte das möglichst sofort mit den Eltern und den Ermittlern geklärt werden.

Jugendliche bei Festnahmen

Wer festgenommen wird, muss über seine Rechte belehrt werden, wer minderjährig ist, dessen Eltern sind sofort zu informieren. Es muss ein Haftbefehl vorliegen, der auch dem Jugendlichen bekanntgemacht werden muss. Ist der Jugendliche verletzt, hat er das Recht auf ärztliche Versorgung. Eine Festnahme darf höchstens bis zum Abend des nächsten Tages andauern. Bis dahin muss eine Vorführung vor einen Richter erfolgen oder eine Entlassung des Jugendlichen vorgenommen werden.

Jugendliche und Drogen

Typischerweise haben Jugendliche meist mit so genannten leichten Drogen wie z.B. Cannabis zu tun. Aber wer mit Drogen erwischt wird, unabhängig davon, ob diese als harte oder weiche Drogen gelten und unabhängig davon, ob es sich dabei um Eigenbedarf handelt oder nicht: Es besteht eine Strafbarkeit. Wichtig ist in dem Zusammenhang auch, dass bei den beschlagnahmten Drogen auch immer deren Wirkstoffkonzentration untersucht wird. Starke Drogen, d.h. mit hoher Wirkstoffkonzentration, wirken sich in der Strafzumessung anders aus. Wer Drogen an öffentlichen Plätzen konsumiert und damit andere gefährdet oder abgibt, der muss mit einer Strafe rechnen.

Von einer Strafe können die Behörden zwar in einem solchen Fall absehen, müssen dies aber nicht.

Wer einen Führerschein anstrebt, wird sich einer Urin-und Haarprobe stellen müssen und muss u.U. damit rechnen, den Führerschein vorerst nicht zu erhalten.

Fazit: Eltern müssen ihre Kinder sehr lange begleiten, bis sich diese im Leben selbst helfen können. Rechtskenntnisse oder die Nachfrage bei einem Rechtsanwalt sind dabei meist unerlässlich.

Rechtsanwältin Elisabeth Aleiter
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