Keine Aussagen bei der Polizei
Mehr zum Thema: Strafrecht, Beschuldigter, Polizei, StPO, Recht, ZeugeSchweigen ist Gold
Aus aktuellem Anlass mal wieder ein deutlicher Hinweis und dringender Rat:
Weder als Beschuldigter noch als Zeuge besteht eine Verpflichtung, gegenüber ermittelnden (im Nebel stochernden) Polizeibeamten auszusagen.
Auch bei von der StPO nicht gekannten „Erörterungen“, bei denen oft die Polizeibeamten einfach ihre Belehrungspflicht unterlaufen und umgehen wollen, muss nichts gesagt werden.
Die Polizei hat mangels gesetzlicher Grundlage kein Recht und keine Grundlage, eine Aussage zu erzwingen. Polizeibeamten gegenüber dürfen und – so mein dringender Rat – sollten ohne jede Begründung jegliche Angaben verweigert werden.
Das erspart jedem die Überraschung, was nicht selten später an Verdrehung, Verfälschung und Ausgedachtem in der Akte als angeblicher Aussageinhalt auftaucht.
Habe ich dann gemacht. Er hat es ziemlich akurat niedergeschrieben, teilweise direkt meine Worte.
Man darf es dann ja nochmals durchlesen bzw. es wurde sogar noch vorgelesen.
Aber ok, in solchen Situationen ist man vllt. ein wenig durch den Wind und liest nicht so genau und je nach Komplexität ist einem vllt. auch manches nicht so bewusst.
Monate später, als dann plötzlich ich die Beschuldigte war, sagte mir ein Polizist, ich hätte ja damals wegen dem und dem eine Anzeige gemacht.
Ich stutzte, überlegte, sagte, das kann doch so nicht gewesen sein... die Polizistin hat meine Aussagen doch direkt in den PC getippt... und versuchte, dem Mann vor mir verständlich zu machen, wie die Sache tatsächlich abgelaufen war - völlig anders.
Also, selbst bei schriftlichen Aussagen verstehen manche Polizisten nur das, was sie glauben und hören wollen und es ist schon gut, wenn sie es mal durchlesen würden, bevor sie anfangen mit phantasieren. Aber - es sind ja alles auch nur Menschen... :-/