Kinderpornografie (KiPo) § 184b StGB - wie schlimm kann es werden?

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Kinderpornografie (KiPo) § 184b StGB - wie schlimm kann es werden?

Welche Strafen sind bei dem Besitz von Kinderpornografie (KiPo § 184b StGB) zu erwarten?

Höchststrafe liegt nun bei drei Jahren

Die aktuelle Fassung hat § 184b StGB am 27.1.2015 erhalten. Die Strafbarkeit wurde durch die Ausdehnung der Definition einer kinderpornografischen Schrift erweitert. Außerdem wurde die Obergrenze des Strafrahmens für den Besitz und das Verschaffen von Kinderpornografie ( KiPo ) in § 184 b Abs 3 StGB auf drei Jahre Freiheitsstrafe erhöht und die Versuchsstrafbarkeit eingeführt.

Zu beachten ist dabei, dass bei Taten nach "altem" Recht, also vor Januar 2015, die Höchststrafe bei zwei Jahren gelegen hat und ausschließlich danach zu verurteilen ist.

Justiz geht mittlerweile härter gegen den Besitz von Kinderpornos vor

Die Tendenz der Rechtsprechung ist erkennbar, in diesem Bereich immer strenger zu bestrafen. Man mag darüber diskutieren können, ob damit der Missbrauch der Kinder, die für das Erstellen von Kinderpornos ( KiPos ) herhalten müssen, eingeschränkt werden kann, das ändert nichts an der Tatsache, dass jedenfalls in Deutschland immer härter bestraft wird und von vielen Staatsanwaltschaften auch bei geringer Anzahl von aufgefundenen Kinderpornos tatsächlich angeklagt und nicht mehr eingestellt wird.

Beschuldigte sollten sich frühzeitig anwaltliche Hilfe holen

Es empfiehlt sich insoweit, frühzeitig einen Rechtsanwalt / Fachanwalt für Strafrecht einzuschalten und zu beauftragen, um ggf. im Vorfeld nach gründlicher Aktenanalyse Lösungen zu suchen, die nicht zwingend mit einer Anklage und damit öffentlicher Hauptverhandlung vor einem Gericht verbunden sind.

Dazu gehören Einstellungen oder Strafbefehle, die, sollten sich die Sanktionen im angemessenen Rahmen bewegen, allemal angenehmer für den jeweiligen Betroffenen sind als eine Verhandlung vor Gericht.

In diesen sensiblen Bereich kann man schneller geraten als man denkt, insbesondere, was Dateien angeht, die auf einen Computer geladen oder auch nur mit einem solchen angesehen werden. Die Investition in Verteidigerkosten - wenn der Verteidiger sich auch in diesem Bereich aktiv professionell engagiert - werden sich in der Regel auszahlen und können, wenn sich auch nicht immer, drastische Folgen vermeiden.

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