Mediation im Strafvollzug

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Ein weiterer sinnvoller Einsatz der alternativen Konfliktlösung

Mittlerweile sind fast alle Gerichte in Deutschland mit Modellprojekten zur gerichtsinternen oder -nahen Mediation versorgt. Ob dies dem Vormarsch der außergerichtlichen Mediation dient oder ihr das Wasser abgräbt ist eine "Ist das Glas halbvoll oder halbleer"-Debatte zwischen Pessimisten und Optimisten.

Doch mit dem Pilotprojekt "Gerichtliche Mediation in Strafvollzugssachen" am LG Berlin, das in der Justizvollzugsanstalt Tegel erprobt wird, wird neues Gebiet für die Methode der alternativen Konfliktlösung erschlossen. Und warum sollte Mediation nicht auch dort sinnvoll und erfolgreich sein? Unzweifelhaft ist bei Gefängnissen das mediationsrelevante Kriterium "Dauerbeziehung" zu bejahen, denn Häftling und Wärter haben tagtäglich miteinander zu tun. So verwundert ein beispielhaftes Ergebnis des Berliner Modellprojektes nicht: Das Beschwerdeverhalten der Inhaftierten in der JVA Tegel war sechs Monate vor und nach einer durchgeführten Mediation im Rahmen des Pilotprojekts untersucht worden. Es ging um zwei Drittel zurück!