Mein Anwalt ein Dealer?
Mehr zum Thema: Strafrecht, Dealer, Deal, Strafverteidiger, Verständigung, Absprachen, StrafrechtJa, das gibt es. Ich bin auch so einer.
Ich hoffe, Sie schenken mir trotzdem Ihr Vertrauen, oder gerade deswegen.
Denn als Strafverteidiger möchte ich schon das optimale Ergebnis für Sie erreichen. Und das kann nicht immer die Einstellung des Verfahrens oder der ersehnte Freispruch sein.
seit 2012
41812 Erkelenz
Tel: 02435 - 6114416
Tel: 0174 - 9994079
Web: https://www.rechtsanwalt-burgmer.com
E-Mail:
Es gibt gewisse Pattstellungen im Strafprozess, in denen es irgendwie nicht so richtig weitergeht. Als Ihr Verteidiger habe ich erst einmal gar nichts dagegen. Denn es ist Sache der Staatsanwaltschaft, Ihre Tat und Ihre Schuld zu beweisen. Wenn ihr das nicht gelingt, werde ich der Letzte sein, ihr dabei auf die Sprünge zu helfen.
Normalerweise!
Dann aber wird ein Zeuge oder eine Zeugin, der Sie besonders nahe stehen, benannt und Sie möchten ihr die schwere Belastung einer öffentlichen Zeugenaussage unbedingt ersparen.
Oder das Verfahren schleppt sich schon seit Wochen oder gar Monaten dahin: Berge kreißen und Mäuslein werden geboren. Für Sie eine hohe finanzielle, nervliche und zeitliche Belastung.
Und am Schluss…"nun ja, so ganz von der Hand zu weisen sind die Vorwürfe ja auch gar nicht gegen mich. Nur eben nicht in diesem Ausmaß und auch nicht so gewollt. Es ist eben irgendwie so passiert."
Absprachen im Strafrecht: Seit 2009 sind „Deals" auch gesetzlich festgehalten
Das wäre dann die Stunde des Dealers oder besser des Deals.
Denn so lautete die frühere Bezeichnung vor 1987, die sich schon länger in das Prozessrecht halblegal (oder halbillegal?) eingeschlichen hatte und deswegen noch Deal genannt wurde, bis das Bundesverfassungsgericht das erstmals mit Urteil vom 28.08.1997 ausdrücklich zuließ.
Mit der Übernahme durch das „Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren" vom 29. Juli 2009 führte der Gesetzgeber die gesetzliche Regelung der „Verständigung" ein, nachdem der große Senat des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 3. März 2005 eine Klarstellung durch den Gesetzgebers moniert hatte.
Seitdem dealen wir nicht mehr, sondern wir bemühen uns in „geeigneten Fällen" nach § 257c StPO und "ergänzenden Vorschriften" einen modifizierten Strafrahmen („Korridor") für unseren Mandanten auszuhandeln (also doch dealen), wenn er denn ein glaubwürdiges Geständnis abliefert und auch einige sonstigen Voraussetzungen vorliegen.Wohlgemerkt: Das ist kein Königsweg. Vielmehr ein steiniger, mitunter auch tückischer Pfad für alle Beteiligten, auf dem der Verteidiger, die Verteidigerin den Mandanten kundig begleiten muss.
Denn am Ende soll nicht nur die Arbeit des Gerichts und des Staatsanwalts vereinfacht werden oder – das wäre schon eher im Sinne des Angeklagten – der oder die Zeugin verschont werden.
Ziel des Verteidigers ist es, dass sein Mandant am Schluss nicht nur zweiter Sieger bleibt, sondern einen echten Vorteil hinsichtlich eines deutlich geringeren Strafmaßes erfährt und seine weiteren Belastungen sich spürbar verringern.
Ein guter Deal also ist das Ziel!
Manches ist nur mit Humor zu ertragen.
Was aber die Revision angeht, generiert die Verständigung ebenso viele, wenn nicht gar mehr Optionen für die Revision. Das meinte ich mit dem tückischen Weg "für alle Beteiligten", also auch für das Gericht (etwa, wer ist das Gericht?) und deren Pflichten.
Beste Grüßen
Ihr W. B.
Ich versuchte während der Haft gegen den Anwalt, der mich ins Gefängnis brachte (mein eigentlicher Richter) anzugehen (wegen Verstoß gegen die Bundesrechtsanwaltsordnung [der Anwalt ist verpflichtet die mutmaßlichen Interessen seines Mandanten ... etc.], aber es gibt keine noch so winzige Chance. Weil das Justizsystem abgekartet ist?
Verkehrsrecht Fahrerflucht... eine Sache mit bösen Folgen - aber auch mit einigen Möglichkeiten für den Verteidiger!
Strafrecht Geheimnisverrat – Dienstgeheimnis – Ende der Karriere?
Strafrecht Bin ich jetzt ein Betrüger?