Neue Straßenverkehrsordnung - Was ab dem 1. April auf Sie zukommt
Mehr zum Thema: Strafrecht, Straßenverkehrsordnung, Autofahrer, GeldbußenZum 1. April 2013 tritt eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung in Kraft
Neben geschlechtsneutralen Bezeichnungen und grammatischen Feinschliffen kommen auch höhere Geldbußen und andere Verpflichtungen auf Sie zu. Dieser Überblick soll Ihnen die wichtigsten Änderungen aufzeigen.
Missachtung der Verkehrsregeln wird teuer
Wer ohne Parkschein parkte, konnte nach der alten Fassung der StVO, bei einer Parkdauer von bis zu 30 Minuten mit einer Strafe von 5 € rechnen. Durch die Erhöhung soll die Anzahl der Falschparker reduziert werden. Denn besonders in Großstädten mit überdurchschnittlich hohen Parkgebühren nahmen viele Fahrzeugführer lieber das Risiko eines Strafzettels in Kauf, als unmerklich weniger Geld für das Parkticket auszugeben.
seit 2010
Die Neuregelung sieht eine Erhöhung des Bußgelds auf 10 € für das Falschparken vor. Für jede Stunde kommen weitere 5 € hinzu, sodass sich die Parkgebühren folgendermaßen erhöhen:
Parkdauer | Parkgebühren vor dem 01.04.2013 | Neuregelung 01.04.2013 |
bis zu 30 Min. | 5 € | 10 € |
eine Stunde | 10 € | 15 € |
2 Stunden | 15 € | 20 € |
3 Stunden | 20 € | 25 € |
länger als 3 Stunden | 25 € | 30 € |
Auch das Parken in Verbotszonen (z.B. Fußgängerzonen) und auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer (bzw. "Rad Fahrende", dazu unten) wird teurer. Parken in Verbotszonen kostet künftig 25 € statt 15 €, das Abstellen des Kfz auf Radwegen wird mit mindestens 20 € geahndet und steigt damit um 5 € an.
Das Fahren ohne Licht kostet ab dem 01.04.2013 ebenfalls 20 €.
Neue Pflichten für Autofahrer
Die Winterreifenpflicht für Autofahrer wurde konkretisiert. Statt einer winterangemessenen Bereifung dürfen bei Glatteis und Schnee nur noch Fahrzeuge mit MS Reifen benutzt werden.
Auch wurden die Umweltzonen vielerorts ausgeweitet und verschärft. Besonders viele Änderungen gab es dabei in Baden-Württemberg. Sofern Sie keine grüne Umweltplakette besitzen, raten wir Ihnen sich über die jeweiligen Gebietsregelungen zu informieren.
Letztlich steigen die Verpflichtungen für Autofahrende bei Gefahrenzeichnen. Gefahrenzeichen sind an ihrer dreieckigen, rot umrandeten Form mit der Spitze nach oben zu erkennen. Früher reichte bei diesen Zeichen eine erhöhte Aufmerksamkeit des Fahrers aus. Künftig aber wird zudem eine Herabsetzung der Geschwindigkeit verlangt.
Geschlechtsneutrale Bezeichnungen
Um der Gleichbehandlung von Mann und Frau gerecht zu werden, wurde die StVO angepasst und geschlechtsneutral umgeschrieben. Nun werden "Fußgänger" zu "zu Fuß Gehenden" und "Radfahrer" werden künftig als "Rad Fahrende" bezeichnet. Die Notwendigkeit dieser Anpassung wird von vielen Seiten belächelt.
Verkehrsschilder sollen reduziert werden
Zuletzt plant der Gesetzgeber eine starke Reduzierung der bestehenden Verkehrsschilder. Neue Verkehrsschilder sollen viele der alten Verkehrszeichen überflüssig machen und somit die Gesamtzahl der aufgestellten Straßenschilder reduzieren. Da die alten Verkehrsschilder jedoch noch bis zum Jahre 2022 gültig sind, werden zunächst noch mehr verschiedene Straßenschilder, nämlich die alten und die neuen Modelle, auf Deutschlands Straßen stehen.
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Mit freundlichen Grüßen
RA Carsten M. Herrle