Notfallplan im Strafverfahren - Was tun im Ernstfall?

Mehr zum Thema: Strafrecht, Strafverfahren, Schweigen, Hausdurchsuchung, Festnahme, Anwalt
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Wenn man plötzlich mit einem Strafverfahren konfrontiert wird - sei es durch eine polizeiliche Vorladung, eine Hausdurchsuchung oder gar eine Festnahme - ist schnelles, besonnenes Handeln entscheidend. In einer solchen Ausnahmesituation gilt: Ruhe bewahren und strukturiert vorgehen.

Der folgende Notfallplan hilft Ihnen, typische Fehler im Strafverfahren zu vermeiden.

Tatiana Donath
Partner
seit 2025
Rechtsanwältin
Zeppelinstr. 73
81669 München
Tel: 015756379837
Web: https://www.donath-strafverteidigung.de
E-Mail:
Strafrecht, Vertragsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht
Preis: 80 €

1. Keine Aussage ohne anwaltliche Beratung

Die wichtigste Regel: Sie sind gegenüber den Ermittlungsbehörden lediglich verpflichtet, ihre Personalien anzugeben. Machen Sie aber unter keinen Umständen Angaben zur Sache - weder gegenüber der Polizei noch gegenüber der Staatsanwaltschaft. Auch nicht zu vermeintlich entlastenden Details.

Als Beschuldigter sind sie nicht verpflichtet sich selbst zu belasten und haben das Recht zu schweigen. Dieses Schweigerecht bedeutet, dass Sie zu keinem einzigen Aspekt des Tatvorwurf verpflichtet sind, eine Aussage zu machen.

Ein vollständiges Schweigen darf Ihnen rechtlich nicht negativ ausgelegt werden. Es stellt kein Schuldeingeständnis dar und kann nicht strafschärfend berücksichtigt werden. Schweigen ist vielmehr ein elementares Verteidigungsrecht und oft die beste Entscheidung, um sich vor vorschnellen Festlegungen zu schützen.

Selbst vermeintlich unverfängliche Äußerungen können Teil der Beweisführung werden. Aussagen wie "Ich war doch gar nicht dort" wirken zunächst harmlos, enthalten aber oftmals wertvolle Informationen für die Ermittlungsbehörden (z.B. Orts- oder Zeitangaben, Beteiligtenkenntnis).

Jede unbedachte Äußerung kann später gegen Sie verwendet werden.

2. Freundlich bleiben, aber keine freiwillige Kooperation zur Sache

Auch wenn Sie schweigen, sollten Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden höflich und ruhig bleiben. Eskalationen oder Widerstand führen nur zu weiteren Problemen. Sie können sich ausweisen und Personalien angeben, sind aber nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern oder etwa eine Hausdurchsuchung "freiwillig zu erleichtern".

Vermeiden Sie scheinbar beiläufige Gespräche. "Smalltalk" mit den Ermittlungsbehörden sollte ebenso unterlassen werden wie jede Form der Rechtfertigung - selbst, wenn Sie das Gefühl haben, ungerecht behandelt zu werden.

3. Sofort anwaltliche Hilfe anfordern

Nehmen Sie so früh wie möglich rechtlichen Beistand in Anspruch - spätestens bei einer Vorladung, Durchsuchung oder Festnahme. Sie haben jederzeit das Recht, mit einem Anwalt zu sprechen. Je früher Sie einen Anwalt in das Verfahren hinzuziehen, desto eher können taktische Entscheidungen getroffen werden.

4. Erstberatungsgespräch wahrnehmen

Nach Kontaktaufnahme mit einem Anwalt sollte ein schnelles Erstgespräch stattfinden. In diesem Gespräch werden Ihnen der konkrete Tatvorwurf und die weiteren Schritte des Strafverfahrens erläutert.

Ihr Anwalt kann daraufhin die Ermittlungsakten anfordern und prüfen, ob kurzfristige rechtliche Schritte notwendig sind (z.B. Beschwerde gegen eine Durchsuchung oder Haftprüfung).

5. Verteidigungsstrategie entwickeln

Erst nach erfolgter Akteneinsicht lässt sich zuverlässig beurteilen, welche konkreten Informationen die Ermittlungsbehörden zum Tatvorwurf gesammelt haben. Das Recht auf umfassende Akteneinsicht steht jedoch ausschließlich der Verteidigung zu - nicht dem Beschuldigten selbst. Demnach kann nur ihre anwaltliche Vertretung Einblick in Vernehmungsprotokolle, Gutachten, Polizeivermerke und Zeugenaussagen nehmen.

Auf Grundlage dieser Einsicht wird die Verteidigungsstrategie entwickelt. Dazu gehört unter anderem die Prüfung der Vorwürfe auf rechtlicher und tatsächlicher Ebene. Es wird beurteilt, ob das Schweigen des Beschuldigten weiterhin der beste Schritt ist oder ob eine Aussage vorteilhaft sein könnte. Zudem wird eine maßgeschneiderte Strategie für die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht erarbeitet und es werden ggf. gezielte Anträge gestellt, um die Rechte des Mandanten zu wahren.

Fazit: Verteidigung beginnt mit Schweigen

Wer seine Rechte kennt und taktisch vorgeht, legt den Grundstein für eine erfolgreiche Verteidigung. Jeder Schritt im Strafverfahren sollte gut durchdacht sein. Nur mit einer klaren Strategie lassen sich Risiken minimieren und Fehler vermeiden.

Tatiana Donath, LL.M. (Stellenbosch)
Rechtsanwältin
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