Stalking - Worum geht´s?

Mehr zum Thema: Strafrecht, Gewaltschutzgesetz, Belästigungen
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In der letzten Zeit hört und liest man immer wieder von so genannten "Stalkern". Was verbirgt sich hinter diesem Begriff?

Der englische Begriff Stalking heißt übersetzt "sich anschleichen" oder "anpirschen" und umfasst Belästigungen in Form von Telefonanrufen, aufdringlichen Briefen und die Beobachtung oder Verfolgung von Personen. Laut Statistik wird jede sechste Frau mindestens einmal im Leben Opfer eines Stalkers.

Bei vielen Belästigungen ist die Polizei machtlos, da die Täter sich auf eine Art und Weise verhalten, die strafrechtlich nicht erfasst ist. So genannte Stalker agieren in Deutschland in einem nahezu rechtsfreien Raum. Die bei uns bestehenden Gesetze umfassen lediglich Tatbestände wie:

  • Nötigung (§ 240),
  • Hausfriedensbruch (§ 123),
  • Beleidigung (§ 185),
  • Üble Nachrede (§ 186),
  • Körperverletzung (§ 223) und
  • Bedrohung (§ 241

In den meisten Fällen lassen sich diese Gesetze nicht gegen Stalker anwenden. Ständiges Anrufen erfüllt kein Strafgesetz, solange der Anrufer nicht etwa konkret Drohungen ausspricht oder beleidigt. Auch jemanden zu verfolgen oder ständig die Nähe einer Person zu suchen ist in der Regel strafrechtlich nicht erfasst.

Bekannt wurde der Tatbestand des Stalking erst durch prominente Opfer. John Lennon wurde 1980 von einem Stalker letztendlich erschossen.

In einigen Ländern hat man Stalking bereits im Gesetz verankert. In Kanada stellt Stalking seit 1993 einen offiziellen Straftatbestand dar und wird mit bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet. Außerdem haben Australien, Japan, Belgien, Großbritannien und die USA vergleichbare Regelungen.

In Deutschland kann man bisher lediglich zivilrechtliche Unterlassungsklagen anstreben. Auch das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) schützt in den meisten Fällen nicht vor Stalking.

Hessen legte Mitte 2004 einen Gesetzentwurf vor, der bei unzumutbaren Belästigungen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren androht.

Dies etwa dann, wenn der Täter einen anderen Menschen unbefugt gegen dessen ausdrücklich oder schlüssig erklärten Willen unzumutbar nachstellt oder ihn verfolgt.

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