Strafanzeigen Corona

Mehr zum Thema: Strafrecht, Schule, Maskenpflicht, Strafanzeige, Attest, Corona
2,38 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
8

Verantwortlichkeit von Schulleitern

Als Anwalt für Aufklärung sehe ich während der sog. Corona-Pandemie immer das gleiche Szenario:

Schulen lehnen kategorisch jedes Attest zur Befreiung der Maskenpflicht ab und ziehen sich darauf zurück, dass es keine ausreichende Diagnose enthält. Eltern sind verzweifelt und suchen einen Arzt nach dem anderen auf, um ein ausreichend begründetes Attest zu bekommen. Ärzte haben mittlerweile Angst vor strafrechtlicher Verfolgung und trauen sich daher nicht mehr, Atteste zur Befreiung der Maskenpflicht auszustellen und wer am meisten leidet, sind die Kinder.

Matthias Richter
Partner
seit 2019
Rechtsanwalt
Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
Tel: +4917664624234
Web: http://www.kanzlei-richter-muenchen.de
E-Mail:
Schadensersatzrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Medizinrecht, Arbeitsrecht, Medienrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht, Urheberrecht, Wirtschaftsrecht, Wettbewerbsrecht
Preis: 80 €
Antwortet: ∅ 2 Std. Stunden

Kinder, die die Maske tragen, weil sie nicht sozial isoliert werden wollen. Die in die Maske erbrechen und es runterschlucken, um nicht aufzufallen. Kinder die sich nicht auf den Unterricht konzentrieren können, weil schon ein geringes Defizit an Sauerstoff die Konzentration raubt und die Psyche sich verselbständigt.

Viele Eltern wollen dies nicht hinnehmen.

Es bietet sich daher an, in die Offensive zu gehen.

Strafanzeige wegen Körperverletzung?

In Betracht kommt in diesen Fällen eine Strafanzeige gegen den Schulleiter wegen versuchter Körperverletzung, §§ 223 Abs. I, 22 StGB.

Die Versuchstat erfordert Vorsatz auf alle objektiven Tatbestandsmerkmale, mithin den Tatbestand der Körperverletzung.

Ausreichend ist der bedingte Vorsatz. Dies ist bereits gegeben, wenn der Täter den tatbestandlichen Erfolg billigend in Kauf nimmt. Zur Abgrenzung von der Fahrlässigkeit gilt: "Der Täter der Versuchstat hält den Eintritt des Erfolgs für möglich, es ist ihm aber egal."

In den Fällen, in denen die Eltern ein ärztliches Attest vorgelegt haben und darauf hingewiesen haben, dass die Schüler unter der Maske leiden, kann man nicht mehr davon sprechen, dass der Schulleiter nichts von einer möglichen Gesundheitsschädigung wusste.

Es muss daher bedingter Vorsatz angenommen werden.

Somit ist die Versuchsstrafbarkeit gegeben. Ob die Strafverfolgungsbehörden dann öffentliche Klage erheben, muss in jeden EInzelfall geprüft werden.

Aufgrund der mittlerweile andauernden - prekären - Lage halte ich es für zielführend, dass die Eltern diesen Schritt gehen, um ein Zeichen zu setzen und Druck auszuüben.

Rechtsanwalt
Matthias Richter
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
Leserkommentare
von go578855-75 am 19.04.2021 10:15:02# 1
Gesetzt den Fall, ein Schulleiter würde einzelnen Kindern das Ablegen der Maske erlauben, gefährdet das ja auf der anderen Seite mein Kind, das eine Maske trägt und tragen möchte.

Steht dann möglicherweise ebenfalls eine Körperverletzung im Raum a) von Seiten des Kindes ohne Maske b) des Schulleiters?
    
von freimenschin am 20.04.2021 12:19:33# 2
@go578855-75 ernsthaft??? jemand nötigt kindern eine potenziell gesundheitsschädliche handlung zu und du überlegst, ob du sie dafür verklagen kannst, dass sie IHNEN EINE PAUSE/BEFREIUNG DAVON EINRÄUMEN??? es ist kein wunder, dass hier alles den bach runtergeht.. mein gott, wenn du angst hast, dass dein kind durch frei atmende andere menschen geschädigt wird, dann sperr es selber zuhause ein und trag die konsequenzen für DEINE entscheidung! aber man kann doch nicht die ganze welt in ketten zwingen, weil man selber paranoia hat!? jeder mensch hat ein "immunsystem"! kann man googlen! und niemand anders ist für die eigene gesundheit verantwortlich als man selber!
    
von Rechtsanwalt Matthias Richter am 20.04.2021 12:23:05# 3
Sehr geehrter Fragesteller,

wenn Sie mich fragen: Nein!
Wenn jemand keine Sypmptome von Corona hat, also gesund ist, dann hat er keinen Vorsatz, irgendjemanden anzustecken. Die gesamte Hypothese rund um die symptomlose Infektion und Ansteckung ist nicht bewiesen und bleibt sehr umstritten, auch wenn dies in den Medien anders dargestellt wird.
Beste Grüße
RA Richter