Strafanzeigen Corona
Mehr zum Thema: Strafrecht, Schule, Maskenpflicht, Strafanzeige, Attest, CoronaVerantwortlichkeit von Schulleitern
Als Anwalt für Aufklärung sehe ich während der sog. Corona-Pandemie immer das gleiche Szenario:
Schulen lehnen kategorisch jedes Attest zur Befreiung der Maskenpflicht ab und ziehen sich darauf zurück, dass es keine ausreichende Diagnose enthält. Eltern sind verzweifelt und suchen einen Arzt nach dem anderen auf, um ein ausreichend begründetes Attest zu bekommen. Ärzte haben mittlerweile Angst vor strafrechtlicher Verfolgung und trauen sich daher nicht mehr, Atteste zur Befreiung der Maskenpflicht auszustellen und wer am meisten leidet, sind die Kinder.


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Kinder, die die Maske tragen, weil sie nicht sozial isoliert werden wollen. Die in die Maske erbrechen und es runterschlucken, um nicht aufzufallen. Kinder die sich nicht auf den Unterricht konzentrieren können, weil schon ein geringes Defizit an Sauerstoff die Konzentration raubt und die Psyche sich verselbständigt.
Viele Eltern wollen dies nicht hinnehmen.
Es bietet sich daher an, in die Offensive zu gehen.
Strafanzeige wegen Körperverletzung?
In Betracht kommt in diesen Fällen eine Strafanzeige gegen den Schulleiter wegen versuchter Körperverletzung, §§ 223 Abs. I, 22 StGB.
Die Versuchstat erfordert Vorsatz auf alle objektiven Tatbestandsmerkmale, mithin den Tatbestand der Körperverletzung.
Ausreichend ist der bedingte Vorsatz. Dies ist bereits gegeben, wenn der Täter den tatbestandlichen Erfolg billigend in Kauf nimmt. Zur Abgrenzung von der Fahrlässigkeit gilt: "Der Täter der Versuchstat hält den Eintritt des Erfolgs für möglich, es ist ihm aber egal."
In den Fällen, in denen die Eltern ein ärztliches Attest vorgelegt haben und darauf hingewiesen haben, dass die Schüler unter der Maske leiden, kann man nicht mehr davon sprechen, dass der Schulleiter nichts von einer möglichen Gesundheitsschädigung wusste.
Es muss daher bedingter Vorsatz angenommen werden.
Somit ist die Versuchsstrafbarkeit gegeben. Ob die Strafverfolgungsbehörden dann öffentliche Klage erheben, muss in jeden EInzelfall geprüft werden.
Aufgrund der mittlerweile andauernden - prekären - Lage halte ich es für zielführend, dass die Eltern diesen Schritt gehen, um ein Zeichen zu setzen und Druck auszuüben.
Matthias Richter

Steht dann möglicherweise ebenfalls eine Körperverletzung im Raum a) von Seiten des Kindes ohne Maske b) des Schulleiters?
wenn Sie mich fragen: Nein!
Wenn jemand keine Sypmptome von Corona hat, also gesund ist, dann hat er keinen Vorsatz, irgendjemanden anzustecken. Die gesamte Hypothese rund um die symptomlose Infektion und Ansteckung ist nicht bewiesen und bleibt sehr umstritten, auch wenn dies in den Medien anders dargestellt wird.
Beste Grüße
RA Richter