Strafrecht - Worum es geht

Mehr zum Thema: Strafrecht, Strafrecht, Strafbarkeit
3,74 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
23

Das Strafrecht ist ein Teilbereich des öffentlichen Rechts. Es umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, die den Inhalt und Umfang der staatlichen Strafbefugnis bestimmen.
Strafrecht bezeichnet die Voraussetzungen der Strafbarkeit und die Rechtsfolgen strafbarer Handlungen.

Die Normen des Strafrechts sind im Wesentlichen im Strafgesetzbuch (StGB) niedergelegt.
Das Strafgesetzbuch ist in zwei Teile gegliedert: den Allgemeinen Teil (AT) und den Besonderen Teil (BT).
Im Allgemeinen Teil des StGB sind die wesentlichen allgemeinen Grundsätze des Strafrechts enthalten: Wann und in welchen Grenzen ist eine versuchte Tat strafbar, was ist ein Verbrechen, was ein Vergehen, wann ist eine fahrlässige Handlung strafbar, was sind die Voraussetzungen für die Strafbarkeit von Anstiftern und Gehilfen etc.
Der Besondere Teil beinhaltet die einzelnen Delikte, die in Deutschland unter Strafe gestellt sind. So neben vielen anderen Diebstahl, Totschlag oder Versicherungsbetrug. Dort werden die Merkmale der einzelnen Delikte vorgestellt und die daran anknüpfenden Strafdrohungen festgelegt.

Weitere Straftatbestände sind in zahlreichen Nebengesetzen wie den Steuergesetzen, dem Betäubungsmittelgesetz und dem Wirtschaftsstrafgesetz enthalten.

123
Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Strafrecht - Worum es geht
Seite  2:  Die Strafbarkeit
Seite  3:  Wenn Juristen streiten...
Leserkommentare
von go417171-86 am 17.07.2015 15:36:39# 1
VollzugsLockerung .
Hallo zusammen, habe folgendes Problem, wurde am LandGesicht angeklagt mit versuchen totschlag woraus am ende eine schwere Körperverletzung wurde.dafür habe ich 54Monate (4,4j.) bekommen.die ich nun auch schon absitze seid 33Monaten .
so und jetzt habe ich folgendes Problem, hatte in der j v a Vollzugs Plan am 18Mai wo mir VollzugsLockerung ausgesprochen wurde und bewilligt wurde , worüber ich mich natürlich gefreut hab..
aber , . ca4Wochen später wurde ich zum Gespräch geholt wo mir gesagt wurde das ich als gewaltstraft Täter eine Gewalt Aufarbeitung usw machen soll die ich ja schon seid 2Jahren mit meinen zuständigen psychologen gemacht habe. weil sonst hätten die das ja nicht beim ersten Termin im Mai genehmigt wenn das da gefehlt hätte, . und da wurde mir gesagt das bei meinen delikt um Lockerung zu bekommen mich nochmal ein unabhängiger psychologe einschätzen muss .weil es könnte ja sein das ich in den Gesprächen mit mein zuständigen psychologen , ihn manipuliert haben könnte oder so ähnlich. . , ? habe dann also mit dieser zugeteilten psychologin 3 kurze Gespräche Gehabt nie länger als 10Minuten . wo wir auch nicht großartig geredet haben außer über meine Kindheit die ne Katastrophe War heim usw. . und vor 2Tagen hatte ich dann Vollzugsplan Fortschreibung wo mir eröffnet wurde das ich keine Ausgänge bekomme bzw Lockerung wo mir fast die Luft stehen geblieben ist wo das gehört habe.. die können doch nicht erst vollkommen zusagen und bewilligen und dann weil die einen Fehler gemacht haben indem die meinen Vollzugsplan ausgefüllt haben mit der Bewilligung der Lockerung mich darauf unterschreiben lassen und das Schrift Stück anschließend durch gereicht haben an den Anstaltsleiter zum unterschreiben..wo dann darauf mir diese neue psychologin zugewiesen wurde.. habe hier drin kein Mist gemacht und mich wirklich zusammen gerissen und alles gemacht was ich machen sollte um Lockerung zu bekommen . und jetzt stehe ich da und weiß nicht genau wie ich dagegen vorgehen soll . weil können doch nicht zusagen und mich dann am Ende stehen lassen mit genau dem Gegenteil . . können sie mir bitte helfen . das ich eine ordentliche Beschwerde oder so was dagegen ein reichen kann. . vielen dank für ihre Hilfe . . und ich brauch definitiv dafür Hilfe. . mfg richy. . zur Info bin in Sachsen inhaftiert .
    
von nana84123 am 08.02.2016 18:31:30# 2
Hallo ich ha ein Problem vor 2 Wochen hatte ich meinen Freund wegen Vergewaltigung angezeigt falsch beschuldigt er sitzt jetzt in Untersuchungshaft muss ich zur Polizei oder kann ich einfach nur anrufen und sagen das ich ihn falsch beschuldigt habe und wie lange dauert es dann bis der Haftbefehl zurückgezogen wird und er raus kommt
    
Das könnte Sie auch interessieren
Strafrecht Vorsatz und Fahrlässigkeit
Strafrecht Einzelne Delikte - Worum es geht