Straftat, Bußgeld und Ordnungsgeld bei Verstößen gegen Corona-Verhaltensregeln

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Bürgern, Unternehmen und Freiberuflern, egal ob Ladengeschäft im Einzelhandel oder Gastronom, drohen bei Verstößen gegen die Corona Beschränkungen erhebliche Bußgelder oder Strafen

Die Corona Krise verlangt den Bürgern vieles ab. Im Gegensatz zu Schweden scheint der deutsche Staat den Bürgern nicht zu vertrauen und hat im Eiltempo eine Vielzahl von neuen Verhaltensregeln aufgestellt, die jeden Bürger gleichermaßen betreffen und ihn in dessen Handlungsfreiheit erheblich einschränken. Um die neuen Regeln kontrollieren und sanktionieren zu können, wurde zügig ein neuer Bußgeldkatalog eingeführt. Bei Verstößen gegen die Corona-Regeln drohen nunmehr erhebliche Strafen, die mit einem empfindlichen Bußgeld oder Ordnungsgeld belegt sind. Erhebliche Verstöße können sogar als Straftat geahndet werden.

Keine einheitlichen Regelungen

Zur Verwirrung trägt zudem bei, dass die Regeln in den einzelnen Bundesländern variieren, so dass der betroffene Bürger Schwierigkeiten hat, sich einen Überblick zu verschaffen und in vielen Fällen nicht einmal weiß, dass er gerade gegen eine Regel verstößt. Zudem gibt es nahezu wöchentlich Änderung, die die Kontaktbeschränkung verschärfen oder mildern.

Sascha  Kugler
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Für Gewerbetreibende ist die Flut an neuen Regeln noch unübersichtlicher und es drohen weitaus höhere Bußgelder bei Verstößen. Für den Laien ist es nahezu unmöglich, sich wöchentlich auf den aktuellen Stand zu halten und die sich ständig ändernden Hygienevorschriften einzuhalten.

Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder

So kommt es teilweise zu nicht unerheblichen Verstößen, die mit hohen Bußgeldern oder Ordnungsgeldern sanktioniert werden. Der Betroffene versteht nicht einmal, was er falsch gemacht haben soll.

Bisher konnten die verhängten Bußgelder bzw. Ordnungsgelder auch noch nicht umfassend gerichtlich geprüft werden. Auffallend ist jedoch, dass das Berliner Landesverfassungsgericht nach Prüfung den Berliner Bußgeldkatalog teilweise außer Kraft gesetzt hat, weil der Bußgeldkatalog nicht klar erkennen lässt, welche Handlung sanktioniert wird. Dies bestätigt die allgemeine Verwirrung und Unsicherheit im Umgang mit den Corona-Regeln.

Die durch die Krise teilweise schwer gebeutelten Unternehmer müssen aber trotzdem bereits bei ersten Verstößen mit erheblichen Bußgeldern bis zu 5.000,00 € rechnen.

Die lokalen Ordnungsbehörden haben zusammen mit der Polizei die Aufgabe zu überprüfen, ob die Corona Regelungen auch tatsächlich eingehalten werden. Die Erfahrung der letzten Wochen hat gezeigt, dass im Hinblick auf die Einhaltung der Vorgaben hart durchgegriffen wird und Verstöße äußerst konsequent bestraft werden. Dies trifft besonders Unternehmer hart, die versuchen, sich irgendwie über Wasser zu halten.

Die ständigen Änderungen und die ersten Entscheidungen der Gerichte zeigen jedoch, dass ein verhängtes Bußgeld oder Ordnungsgeld oder sogar ein Strafverfahren nicht einfach hinzunehmen ist.

Sanktionen sollten anwaltlich überprüft werden

Die Eindämmung der Pandemie ist sicherlich wesentlich und alle Bürger sind gefordert, an der Eindämmung mitzuwirken. Aber wir leben noch immer in einem Rechtsstaat und der Zweck heiligt eben nicht alle Mittel. Das Bestimmtheitsgebot gebietet, dass klar geregelt sein muss, was verboten ist. Für den Bürger und Unternehmer aber unklare und sich ständig ändernde Regelungen können aber nicht zur Grundlage von Bußgeldern und Strafen gemacht werden. Auch in diesen schweren Zeiten muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und des Gesetzesvorbehalts gewahrt bleiben. Die formalen Regeln müssen auch durch den Staat eingehalten werden.

Als Betroffener sollten Sie sich dringend anwaltlich Rat holen, um die verhängte Sanktion prüfen zu lassen. Die Entscheidung des Berliner Landesverfassungsgerichts zeigt, dass nicht der Staat sondern die Justiz noch immer die letzte Instanz sind.

Sascha Kugler
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Leserkommentare
von Grundbau am 11.06.2020 15:49:31# 1
Vorgestern wurde in Kelmis/Belgien direkt an der deutschen Grenze zu Aachen, sogar ein Ehepaar zu 6 bzw. 9 Monaten Haft verurteilt, weil diese mehrmals gegen die belgischen Auflagen verstossen hatten. z.B. in Bus bei unbegründeten also verbotenen Grenzübertritt nach Aachen erwischt wurden.
In Belgien wird durchgegriffen