Straftaten gegen das Vermögen
Mehr zum Thema: Strafrecht, Vermögen, Vermögensdelikte, StraftatenStraftaten gegen das Vermögen - Worum es geht
Vermögensdelikte sind Straftaten, die sich auf das Vermögen einer anderen Person beziehen. Dies ist nicht zwingend das gesamte Vermögen, auch einzelne Teile dessen reichen aus (Vermögenswerte).
Meist kommt es durch ein Vermögensdelikt zu einem regelrechten Schaden beim Opfer, in Form einer Minderung des Vermögens beim Opfer und einer Mehrung des Vermögens beim Täter. Dies kann vom Täter beabsichtigt oder nur Begeliterscheinung seiner Tat sein, und dementsprechend haben die einzelnen Vermögensdelikte unterschiedliche Voraussetzungen. Auch ist es nicht immer der Täter selbst (z.B. der Dieb), der durch die Beute reicher wird, er kann diese auch einem Dritten "zuarbeiten".
Es gilt daher bei Vermögensdelikten immer zu unterscheiden:
- will sich der Täter bereichern?
- will der Täter einen Dritten bereichern oder kommt es auf eine Bereicherung überhaupt nicht an?
- handelt der Täter mit der Absicht der Zueignung?
- will der Täter sich selbst die Beute zueignen?
- will der Täter die Beute einem Dritten zueignen?
- kommt es auf die Zueignung überhaupt an?
- muss bei dem Opfer ein Schaden vorliegen?
Was genau ist das Vermögen? Nur die Werte, die das Opfer redlich, also legal erworben hat, oder auch illegal erworbene Werte? Kann man, wenn man einen Verbrecher um sein Geld bereichert, wegen Betrugs etc. strafbar sein, wenn das Geld des Verbrechers aus illegalen Drogengeschäften stammt? Dies ist höchst umstritten unter Juristen. Um Lücken zu vermeiden, muss man wohl davon ausgehen, dass der Begriff des Vermögens auch illegal erworbene Vermögenswerte umfasst.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Straftaten gegen das Vermögen - Worum es geht Seite 2: Der Diebstahl Seite 3: Die Unterschlagung Seite 4: Der einfache Diebstahl - Die einfache Unterschlagung Seite 5: Der besonders schwere Diebstahl Seite 6: Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl und Wohnungseinbruchdiebstahl Seite 7: Die Sachbeschädigung Seite 8: Der Betrug Seite 9: Der Subventionsbetrug Seite 10: Der Versicherungsmissbrauch Seite 11: Das Erschleichen von Leistungen Seite 12: Die Veruntreuung Seite 13: Der Raub Seite 14: Die Erpressung Seite 15: Der KapitalanlagebetrugAuch BGH und BVerfG deckten den Betrug der Vorinstanzen.
Natürlich haben wir zügig gemerkt, dass hier etwas faul war, wir haben einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin gestellt, der von der Kammervorsitzenden wortreich zurückgewiesen wurde.
Wir konnten unser Recht nicht durchsetzen, obwohl es zahlreiche Urteile gibt, wonach arglistige Täuschung immer als Straftat beurteilt wurde - dieses Mal entgegen des bis dato Rechts. In unserem Fall bewegten sich die Delinquenten mit und ohne Robe allesamt im rechts- und straffreien Raum.
Der deutsche „Rechtsstaat"?? Eine Farce!! Hier ist der Wunsch der Vater des Gedankens! Man kann seine Grundrechte nicht durchsetzen, weil dies leider nicht im GG vorgesehen ist (dank Relikte aus der Nazizeit).
Bloß: wie und wo können wir Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen?
Danke für Ihre Auskunft und freundliche Grüße
Felix3317
anders wird man hier nichts bewegen können
Strafrecht Einzelne Delikte - Worum es geht
Vor Gericht BGH: Von Diebstahl und Banden