Typische Fragen von Betroffenen von Straftaten

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Fragen von Betroffenen zum Strafverfahren

Fragen von Opfern von Straftaten und die Antworten dazu:

Diverse Hilfseinrichtungen wie der weiße Ring helfen Opfern

Frage: Ich wurde von einem Täter verletzt, wer kümmert sich um mich?

Elisabeth Aleiter
Partner
seit 2013
Rechtsanwältin
Schubertstraße 6
80336 München
Tel: 089/ 29161431
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E-Mail:
Wirtschaftsrecht, Strafrecht, Erbrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht

Antwort: Es gibt zahlreiche Hilfsorganisationen und Einrichtungen. Die Güte der Hilfeleistungen hängt leider immer von den einzelnen Mitarbeitern ab und differiert stark nach Belastungsgrad und persönlicher Einstellung.

Es gibt Einrichtungen wie z.B. den Weißen Ring. Hier findet eine erste Beratung mit Fachleuten statt, die auch wissen, wie ein nachfolgender Strafprozess abläuft, wer hilft, welche Kosten übernommen werden können u.a. Hier ist es allerdings Voraussetzung, dass Strafanzeige erstattet wurde, um an Beratungsgespräche zu kommen, Beratungsscheine für Anwälte zu erhalten u.a.

Es gibt allerdings auch meist viele andere Hilfseinrichtungen z.B. bei Vergewaltigung und sex. Missbrauch von Kindern und Frauen. Weitere Einrichtungen zur Hilfe für Flüchtlinge, die Opfer von Straftaten wurden u.a. Diese Einrichtungen bieten meist Beratungsleistungen zur Rechtslage und psychologische Unterstützung an und praktische Unterstützung.

Frage: Geben diese Hilfseinrichtungen auch Geldleistungen, damit ich mir einen Rechtsanwalt leisten kann?

Antwort: Nein, das ist leider nicht der Fall. Es ist oft so, dass es leichtere Fälle von Misshandlungen gibt, für die das Gesetz keine Beiordnung eines Rechtsanwaltes vorsieht, dann muss der Betroffene seinen Rechtsanwalt, der ihn vertritt, selbst bezahlen.

Angaben sollten zusammen mit dem Anwalt erarbeitet werden

Frage: Was tut mein Rechtsanwalt, wenn ich Opfer einer Straftat geworden bin?

Antwort: Er benötigt rasch das Aktenzeichen des Ermittlungsverfahrens bzw. wenn schon fortgeschritten das Aktenzeichen des zu erwartenden Strafverfahrens, um möglichst zeitnah die Akten für den oder die Betroffene einsehen zu können.

Doch Vorsicht, die Rechtsprechung wandelt sich gerade. Nicht alle Betroffenen bekommen jederzeit Akteneinsicht. Hier ist unbedingte Vorsicht am Platze. Wer sich zu einem Strafverfahren gegen einen Täter entscheiden will, muss sich das sehr genau überlegen. Eine Anzeige nicht sofort erstatten. Zuerst mit dem Rechtsanwalt sprechen, bevor man eine Anzeige machen möchte. Nicht alles, was in einem solchen Verfahren geschieht, will man tatsächlich erleben. Diese Verfahren fordern einen, lange Befragungen, Fragen von Richtern, Polizei und Staatsanwaltschaft, Gutachtern u.a. sind nicht jedermanns Sache. Hier ist eine gute Vorbereitung oberste Pflicht. Wer sich falsche Vorstellungen davon macht, kann u.U. schnell selbst in strafrechtliche Schwierigkeiten gelangen. Wer als Opfer seine Aussagen nicht wohl überdenkt und sich in Widersprüche verstrickt, gerät selbst in Gefahr als Straftäter zu enden.

Wer also als Betroffener Strafanzeige erstatten möchte, muss auch wissen, dass es nicht immer Akteneinsichten in das laufende Verfahren gibt, damit die Opfer von Straftaten authentische Angaben machen, wird oft keine Akteneinsicht in die früheren Angaben bei Polizei oder Ermittlungsrichter ermöglicht.

Daher sind Betroffene gut beraten, wenn sie von Beginn an ihre Angaben genau prüfen und sich ihre Angaben, die sie machen wollen, genau merken und notieren, damit sie immer wissen, was sie wann gesagt haben, um immer Kontrolle darüber zu bewahren. Wer die Möglichkeit hat, sollte seine möglichen Angaben unter Begleitung eines Rechtsanwaltes innerhalb mehrfacher Sitzungen erstellen und ausgiebig auf seinen Wahrheitsgehalt prüfen. Mehrfache Sitzungen daher, weil Opfer von Straftaten ihre Erinnerungen mehrfach und mit verschiedenen Inhalten abspeichern.

Opfer können als Nebenkläger auftreten

Frage: Kann ich als Opfer nur im Strafverfahren meine Rechte bekommen?

Antwort: Grundsätzlich kann ein Opfer im Strafverfahren als Nebenkläger (wenn eine entsprechende Strafnorm verwirklicht wurde, die zur Nebenklage berechtigt, auch dort seine Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld im Strafverfahren geltend machen (Adhäsion). Soweit die Theorie. Viele Richter möchten den Antragstellern dieses Recht gerne verwehren, weil sie sich im Zivilrecht nicht zuhause fühlen und fürchten, dass ihnen so Haftungsfälle entstehen könnten. In den meisten Fällen sind die Opfer aber so gezwungen nach einem sehr langwierigen und anstrengenden Strafverfahren noch einmal ein Zivilverfahren zu führen, das meist sogar noch höhere Risiken birgt, keinen Erfolg zu haben, weil das Zivilgericht wiederum keinen Eindruck vom Strafverfahren hat und sich ein ganz anderes Bild von der Sache macht.

Opfern steht auf Staatskosten eine psychologische Betreuung zu

Frage: Gibt es für Opfer von Straftaten im Strafprozess auch eine psychologische Betreuung?

Antwort: Ja die gibt es. Sogar auf Staatskosten. Diese bitte unbedingt nutzen, da Anwälte sich um den Prozess kümmern müssen und oft keine Zeit für psychische Probleme bzw. auftretende psychische Schwierigkeiten, die im Lauf eines Prozesses entstehen können. Solche Fachleute, beantworten Fragen, wirken beruhigend und können den Anwalt auf den Plan rufen, damit weitere Opferrechte gewahrt werden können bzw. erweitert werden können.

"Fragen müssen alle nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß beantwortet werden"

Frage: Wenn ich als Opfer einen Prozess führe, muss ich dann alle Fragen, die an mich gestellt werden, auch beantworten?

Antworten: Ja und das ist leider oft mehr als anstrengend. Aufgabe des Anwalts ist es, Wiederholungen zu erkennen, Fragen, die verwirren zu klären, Fragen, die suggerieren abzuwehren.

Aber an sich, müssen alle Fragen beantwortet werden. Oft sind Betroffene restlos überfordert. Nie auf Durchzug schalten. Man muss alles verstehen und darf auch Gegenfragen stellen und versuchen das Tempo zu drosseln. Fragen müssen alle nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Auch wer fahrlässig falsche Angaben macht, hat mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen. Damit ist also nicht zu spaßen. Allerdings muss der Betroffene oder die Betroffene auch die Möglichkeit haben, zu verstehen was man von ihr will. Das ist meist nicht immer sehr einfach und erfordert Zeit.

Die Befragungsgüte hängt leider von der Erfahrung von Polizei, Staatsanwälten und Richtern ab. Die Güte ist da leider sehr durchwachsen.

Die Befragungstechnik wird kaum erlernt, sondern wird nur durch viele Berufsjahre und den Willen der einzelnen Fachleute geschult.

Fazit:

Opfer von Straftaten haben meist Fragen und es stürmt so vieles ein auf sie, dass eine kleine schriftliche Aufstellung hilft erst einmal Klarheit in die Denkstrukturen zu bringen.

Wichtig!!!!!!!

Dieser Beitrag ersetzt keine eingehende Prüfung und rechtliche Beratung im Einzelfall. Eine Haftung hierfür kann daher nicht übernommen werden.

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