Untersuchungshaft eines Freundes / eines Familienmitgliedes - Was sind meine Rechte?

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Welche Rechte Sie haben, wenn ein Familienmitglied oder aber ihr Freund/Lebenspartner in U-Haft genommen wurde?

Die Untersuchungshaft ist eine Form der Freiheitsentziehung, die von den Strafverfolgungsbehörden in den Fällen angeordnet wird, in denen der Verdacht besteht, dass eine Person eine Straftat begangen hat und im konkreten Fall beispielsweise Flucht- oder Verdunkelungsgefahr besteht.

In der Untersuchungshaft ist die betroffene Person vorübergehend inhaftiert, bis das Gericht eine Entscheidung trifft.

Jana Jürgen
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Rechtsanwältin
Leopoldstraße 72
80802 München
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E-Mail:
Strafrecht, Verkehrsrecht, Betäubungsmittelrecht, Opferschutzrecht, Zivilrecht
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Wenn jemand in Untersuchungshaft genommen wird, kann dies auch eine schwere Belastung für Freunde und Familie darstellen.

Als Freund oder Familienmitglied einer Person, die in Untersuchungshaft genommen wurde, ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen, die Sie in dieser Situation haben.

Hier sind einige wichtige Informationen, die Ihnen in dieser Situation helfen können:

Kontakt zur betroffenen Person: Es ist wichtig, dass Sie Kontakt zu der betroffenen Person aufnehmen und halten, solange dies vom Gericht nicht ausdrücklich untersagt wurde. Ein solcher Kontakt kann auf verschiedene Arten stattfinden, wie beispielsweise Briefe, Telefonate oder sogar Besuche. Allerdings sollten Sie immer darauf achten, dass Sie neutral bleiben und insbesondere keine Informationen weitergeben, die Sie selbst nicht haben sollten oder die der betroffenen Person schaden könnten.

Unterstützung bieten: Entscheidend ist, dass Sie der betroffenen Person insbesondere emotionale Unterstützung zukommen lassen und ihr in dieser schwierigen Zeit zur Seite stehen. In bestimmten Fällen und unter gewissen Umständen können Sie auch versuchen, praktische Hilfe zu leisten, beispielsweise in der Form von Beschaffung von Beweismitteln oder bei der Suche nach einem passenden Rechtsanwalt leisten.

Einsicht in die Gerichtsakten: Als Freund oder Familienmitglied haben Sie grundsätzlich auch das Recht, Einsicht in die Gerichtsakten zu nehmen, sofern dies nicht gegen das Gesetz verstößt oder den laufenden Ermittlungen schadet. Wenn Sie also Informationen benötigen, können Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, die Gerichtsakten zur Einsicht anzufordern und diese für Sie einzusehen.

Besuche in der Untersuchungshaft: Es besteht zudem die Möglichkeit, die betroffene Person in der Untersuchungshaft zu besuchen. Sollten Sie dies tun, ist es wichtig, dass Sie sich an die Regeln und Vorschriften des Gefängnisses halten. Sie müssen sich möglicherweise im Voraus anmelden und dürfen keine verbotenen Gegenstände mit sich führen.

Keine Beeinflussung der Ermittlungen: Ganz besonders wichtig ist es, dass Sie in keinem Fall die laufenden Ermittlungen beeinflussen oder in irgendeiner Form behindern. Jeder Versuch, Zeugen zu beeinflussen oder Beweise zu manipulieren, kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Seien Sie sich darüber im Klaren.

Fazit

Sollte sich ein Freund oder ein Familienmitglied von Ihnen in Untersuchungshaft befinden, so zögern Sie nicht mich zu kontaktieren. Ich stehe Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

   

Rechtsanwältin Jana Jürgen LL.M.
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