Verhaltenstipps im Ermittlungs- und Strafverfahren

Mehr zum Thema: Strafrecht, Strafverfahren, Polizei, Staatsanwaltschaft, Diebstahl, Beschuldigter
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Werden Sie beschuldigt, angeklagt oder findet eine Durchsuchung bei Ihnen statt? Frühzeitig zum Anwalt!

Wird gegen Sie ermittelt?

Werden Sie beschuldigt, angeklagt oder findet eine polizeiliche Durchsuchung bei Ihnen statt? Werden Sie des Diebstahls bezichtigt oder wird Ihnen Alkohol am Steuer vorgeworfen? Oder sind Sie mit Betäubungsmitteln angetroffen worden? Das Strafrecht ist die schärfste Waffe des Staates. Hier ist schnelles Handeln erforderlich. Je früher Sie einen Rechtsanwalt einschalten, desto besser sind Ihre Erfolgsaussichten, die Angelegenheit mit einem guten Ergebnis zu beenden.

Frühzeitig zum Anwalt!

Manchmal ist man schneller als man denkt Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren. Oft entsteht der Verdacht kleinerer Straftaten bereits aus Alltagssituationen heraus. Alkohol am Steuer, Ladendiebstahl, Körperverletzungen oder Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sind nur einige Beispiele, die Ihnen vorgeworfen werden können.

Nehmen Sie diese Vorwürfe in jedem Fall ernst und kontaktieren Sie frühzeitig einen Anwalt, am besten schon zu Beginn des Ermittlungsverfahrens. Dieser fordert für Sie die Ermittlungsakten bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft an und baut eine auf Ihren Fall abgestimmte Verteidigung auf. In vielen Fällen kann bereits eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens erreicht werden.

Verhaltenstipps im Ermittlungsverfahren und Strafverfahren

Werden Sie beschuldigt, sollten Sie dringend die folgenden Verhaltenshinweise beachten, damit Ihnen keine Nachteile entstehen:

Schweigen Sie! Machen Sie von Ihren Schweigerechten Gebrauch und machen gegenüber der Polizei keine Angaben außer Ihren Personalien! Diese - aber auch nur diese - müssen Sie angeben.

Verhalten Sie sich ruhig und kontaktieren Sie uns frühzeitig, damit wir Akteneinsicht nehmen und eruieren können, was genau Ihnen vorgeworfen wird.

Sprechen Sie nicht mit Dritten, Freunden oder Bekannten über die Angelegenheit! Sie wissen nicht, ob diese als Zeugen in Betracht kommen.

Leisten Sie niemals körperlichen Widerstand oder beleidigen die Polizei! Dies kann Ihnen negativ ausgelegt werden und eine weitere Straftat darstellen.

Erkennen Sie keine Schuld an! Bleiben Sie kooperativ und freundlich aber äußern Sie sich nicht zur Sache! Es werden leider viele Aussagen getätigt, die auch ein Anwalt nicht mehr aus der Welt bzw. aus den Akten bekommt.