Vorladung als Zeuge - Das sollten Sie wissen!

Mehr zum Thema: Strafrecht, Vorladung, Zeuge, Zeugenbeistand, Aussage, Ladung
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Sie sind als Zeuge vorgeladen und wollen bloß keinen Fehler machen? Dann hilft Ihnen der nachfolgende Artikel dabei.

Sie haben eine Vorladung erhalten? Was das grundsätzlich für Sie heißt.

Als Zeuge können Sie in unterschiedlichen Situationen vorgeladen werden. Zum Beispiel können Sie als Zeuge in einem Strafverfahren vorgeladen werden, wenn Sie Augenzeuge eines Verbrechens oder Vergehens geworden sind oder wenn Sie über Informationen Auskunft geben können, die zur Klärung eines Sachverhaltes beitragen können. Sie können zudem auch als Zeuge in einem Zivilverfahren vorgeladen werden, um über bestimmte Fakten oder Ereignisse zu berichten.

Jana Jürgen
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Die Vorladung kann - je nach Art des Verfahrens - von verschiedenen Stellen kommen. In einem Strafverfahren wird die Vorladung in der Regel von der Staatsanwaltschaft, dem Gericht oder der Polizei ausgestellt und Ihnen übermittelt. In Zivilverfahren hingegen kann die Vorladung von einem Anwalt oder dem Gericht verfügt werden.

Wer Sie als Zeuge tatsächlich vernimmt und Ihre Aussage aufnimmt, hängt ebenfalls von der Art des Verfahrens ab. In Strafverfahren wird Ihre Aussage in der Regel von einem Staatsanwalt, einem Richter oder einem Ermittlungsbeamten aufgenommen und dokumentiert. In Zivilverfahren wird Ihre Aussage normalerweise von den Anwälten der beteiligten Parteien aufgenommen.

Bin ich grundsätzlich verpflichtet zu dem in der Vorladung genannten Termin zu erscheinen und eine Aussage zu tätigen?

Es ist wichtig zu betonen, dass die Vorladung als Zeuge eine rechtliche Verpflichtung darstellt und Sie grundsätzlich verpflichtet sind, zu erscheinen und auszusagen, sofern Sie nicht aus triftigen Gründen davon befreit werden.

Vorladung im Rahmen eines Strafverfahrens

Die Pflicht, als Zeuge in einem Strafverfahren auszusagen, ist in Deutschland in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Gem. § 48 I StPO muss der Zeuge grundsätzlich zu gerichtlichen Ladungen erscheinen und auch aussagen. Erscheint der Zeuge nicht, können ihm Kosten auferlegt und Ordnungsmittel ausgesprochen werden. Der Zeuge kann auch zwangsweise vorgeführt werden (§§ 51, 70 StPO). Auch einer Vorladung bei der Staatsanwaltschaft muss der Zeuge nachkommen, wenn er nach § 161a I StPO geladen wird. Seit kurzer Zeit müssen Zeugen nach § 163 III StPO auch auf Vorladungen der Polizei erscheinen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.

Vorladung im Rahmen eines Zivilverfahrens

Auch in Zivilverfahren gibt es eine ähnliche und mit den oben genannten Normen vergleichbare Regelung. In der Zivilprozessordnung (ZPO) ist in § 380 nornmiert, dass Zeugen grundsätzlich verpflichtet sind, auf Ladung zu erscheinen und die Wahrheit zu sagen.

Gilt dies ausnahmlos?

Nein. Wie so oft, gibt es keine Regel ohne Ausnahme.

Ausnahmen von der Pflicht in einem Verfahren auszusagen besteht bei:

  • Zeugnisverweigerungsrecht als Angehöriger
  • Aussageverweigerungsrecht (nicht als Zeuge)
  • Auskunftsverweigerungsrecht
  • Zeugnisverweigerungsrecht von Berufsgeheimnisträgern

Wie sollte ich mich bei meiner Aussage verhalten?

Denken Sie daran, dass Ihnen als Zeuge eine wichtige Rolle im Rechtssystem zugeteilt wurde. Sie sollen zu einer gerechten Entscheidungsfindung beitragen. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Sie sich auf die Vorladung vorbereiten und nicht völlig unvorbereitet zum Termin erscheinen.

Der erste Schritt sollte darin bestehen, die Vorladung sorgfältig zu lesen und zu verstehen, wann und wo Sie zu erscheinen haben. Es ist wichtig, dass Sie zu diesem Termin auch tatsächlich erscheinen, es sei denn, Sie haben einen triftigen Grund, dies nicht zu tun. Sollte jedoch ein solcher vorliegen, sollten Sie sich unverzüglich mit der zuständige Stelle in Verbindung setzen und Ihre Abwesenheit rechtfertigen.

Unter Umständen kann es hilfreich sein, sich zur Vorbereitung die Aussage, die Ereignisse oder den Vorfall noch einmal in Erinnerung zu rufen und gegebenenfalls Notizen zu machen, um sicherzustellen, dass Sie sich an alle relevanten Details erinnern. 

Am Tag der Vorladung sollten Sie pünktlich erscheinen und höflich sein. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Identität belegen können und alle relevanten Unterlagen, wie beispielsweise Fotos oder Dokumente, mitbringen, die Ihre Aussage belegen oder unterstützen können. Hören Sie sich die Fragen Vernehmungsperson genau an und antworten Sie in jedem Fall wahrheitsgemäß.

Unterstützung bei der Zeugenaussage

Sie können sich als Zeuge jederzeit eines Zeugenbeistands bedienen und in dieser Funktion einen Rechtsanwalt zu der Vernehmung mitnehmen. Wenn Sie somit Fragen oder Bedenken haben, können Sie sich jederzeit an mich wenden. Ich kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte und Pflichten als Zeuge zu verstehen und sich in angemessener Art und Weise auf die Aussage vorzubereiten. 

Sie sind als Zeuge geladen - kontaktieren Sie mich noch heute. 

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