Was versteht man eigentlich unter Bewährung und was heißt das für mich?

Mehr zum Thema: Strafrecht, Bewährung, Strafe, Auflagen, Weisungen, Ermittlungsverfahren
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Was bedeutet die Bewährungsstrafe für den Verurteilten?

Was versteht man grundsätzlich unter Bewährung?

Bewährung ist ein allgemeines Instrument des Strafrecht und eine Form der Strafaussetzung.

Eine verhängte Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt, wenn der Verurteilte bestimmte Bedingungen erfüllt.

Jana Jürgen
Partner
seit 2023
Rechtsanwältin
Leopoldstraße 72
80802 München
Tel: (+49) 15117688837
Tel: (+49) 8999720881
Web: http://www.strafverteidigungmuenchen.com
E-Mail:
Strafrecht, Verkehrsrecht, Opferschutzrecht, Zivilrecht, Familienrecht
Preis: 47 €
Antwortet: ∅ 6 Std. Stunden

Im konkreten Fall heißt das, im Falle einer Freiheitsstrafe zur Bewährung muss der Verurteilte in der Regel nicht ins Gefängnis, sondern darf auf freiem Fuß bleiben. Allerdings muss er während der Bewährungszeit regelmäßig Kontrolltermine bei einem Bewährungshelfer wahrnehmen und sich zusätzlich an bestimmte Weisungen halten, die das Gericht ihm bei seiner Entscheidung auferlegt hat. Diese können beispielsweise die Ableistung von Sozialstunden, den Besuch von Therapiesitzungen, das Verbot von Kontakten zu bestimmten Personen oder Orten oder die Abgabe von Urin- oder Blutproben zur Überwachung von Suchtmittelkonsum beinhalten.

Wann kann eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden?

Eine Strafe kann nur dann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen im konkreten Einzelfall erfüllt sind. Zunächst ist es entscheidend, dass die verhängte Strafe eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren oder eine Geldstrafe ist. Bei einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren kann eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nur in bestimmten Ausnahmefällen erfolgen.

Zudem müssen folgende Bedingungen zusätzlich erfüllt sein:

Der Verurteilte muss das Unrecht seiner Tat anerkennen und sich einsichtig zeigen. Es darf kein besonderes öffentliches Interesse an der Vollstreckung der Strafe bestehen. Die sog. Sozialprognose muss positiv ausfallen, d.h. es muss insbesondere zu erwarten sein, dass der Verurteilte in Zukunft keine Straftaten mehr begehen wird. Es müssen konkrete Auflagen und Weisungen zur Resozialisierung des Verurteilten erlassen werden, die von diesem auch tatsächlich erfüllt werden müssen.

Ob eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, steht letztlich im Ermessen des Gerichts. Es erfolgt dabei stets eine Abwägung im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung vorliegen und ob dadurch der Zweck der Strafe (z.B. Generalprävention, Resozialisierung) erreicht werden kann.

Die Dauer der Bewährungszeit beträgt in der Regel zwischen zwei und fünf Jahren.

Was passiert wenn den Weisungen des Gerichts nicht nachgekommen wird?

Wenn der Verurteilte die ihm auferlegten Bedingungen erfüllt, bleibt die Strafe zur Bewährung ausgesetzt und er muss nicht ins Gefängnis. Sollte er jedoch gegen die Auflagen verstoßen, kann das Gericht die Bewährung widerrufen und die entsprechende Strafe vollstrecken.

Fazit

Es ist wichtig zu wissen, dass es sich bei der Bewährung nicht um einen Freispruch handelt und dass der Verurteilte nach dem Urteil als vorbestraft gilt. Somit kann eine Verurteilung zu Bewährung weitreichende negative Konsequenzen haben, wie beispielsweise Schwierigkeiten bei der Jobsuche oder Einschränkungen bei der Ausübung bestimmter Berufe.

Insgesamt lässt sich aber sagen, dass die Bewährung jedoch eine Chance zur Resozialisierung und Wiedereingliederung in die Gesellschaft bietet. Zudem sollen die vom Gericht auferlegten Weisungen und Auflagen dazu dienen, dass der Beschuldigte sich wieder in die Gesellschaft eingliedern kann und künftig ein straffreies Leben führt.

Sollten gegen Sie ein Ermittlungsverfahren laufen und Sie befürchten eine Haftstrafe, so zögern Sie nicht mich zu kontaktieren. Ich werde für Sie umgehend Akteneinsicht beantragen und nach Durchsicht Ihrer Akten, Ihnen Ihre Rechte erläutern und eine entsprechende Verteidigungsstrategie erarbeiten.

 

Rechtsanwältin Jana Jürgen LL.M.
Leopoldstraße 72
80802 München
Mobil: + 49 (0) 151 17 68 88 37
Telefon: + 49 (0) 89 99 72 08 81
Mail: kanzlei@jana-juergen-rechtsanwaeltin.de
Web: jana-juergen-rechtsanwaeltin.de
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
Das könnte Sie auch interessieren
Strafrecht Hausdurchsuchung - so verhält man sich richtig!
Strafrecht Cyberkriminalität - Was versteht man eigentlich darunter?
Strafrecht Untersuchungshaft - Was tun?
Strafrecht Untersuchungshaft eines Freundes / eines Familienmitgliedes - Was sind meine Rechte?