Welche Folgen hat der Verkehrsunfall?

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Schmerzensgeld, Abfindungen, Haftungsfragen – Das sollte man als Unfallgeschädigter oder Verursacher wissen

Die Folgen nach einem Verkehrsunfall sind sehr vielschichtig, da das Strafrecht sehr kompliziert und recht eng mit dem Versicherungsrecht und allgemeinen Haftungsfragen verwoben ist.

Was Sie wissen müssen zum Thema Unfallrecht / Strafrecht:

Wichtig ist, dass Sie am Ort des Geschehens nichts unterschreiben – vor allem keine Abtretungserklärung. Denn zu einem späteren Zeitpunkt können Sie immer noch weitere Informationen geben und Unterschriften leisten. Doch bereits geleistete Informationen zu dem Unfallhergang können Sie dann nur schwer wieder zurücknehmen. Bedenken Sie dabei bitte auch den drohenden Regress Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung. Außerdem reicht es entgegen der landläufigen Meinung nicht, nach einigen Minuten Wartezeit einen Zettel an das gegnerische Auto zu heften. Sollten Sie in einen Unfall mit einem parkenden Fahrzeug verwickelt und trotz einer Wartezeit von mehr als 30 Minuten der Geschädigte nicht erreichbar sein, müssen Sie die Polizei verständigen. Anderenfalls machen Sie sich der Fahrerflucht schuldig und das ist strafbar! Wichtig ist stets der Unfallbericht.

Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall

Nach einem Verkehrsunfall können Sie nicht nur Sachschäden geltend machen, sondern häufig auch Schmerzensgeld. In Deutschland ist je nach Schwere der Verletzung Schmerzensgeld in einer Höhe von bis zu 500.000 Euro möglich. Grundsätzlich gilt, dem Opfer steht für die Körperverletzung nach einem Verkehrsunfall eine Entschädigung in Form von Schmerzensgeld zu. Das Schmerzensgeld bezahlt entweder die Autohaftpflicht des Schuldigen oder die Privathaftpflicht, sofern kein Auto bei dem Verkehrsunfall beteiligt war. Wenn die Verletzung dauerhafte Schäden verursacht hat, so kann der Unfallgeschädigte auch Schmerzensgeld in Form einer lebenslangen monatlichen Rente erhalten. Sollte bei dem Unfall der Schuldige geflüchtet sein, so springt in besonders schweren Fällen der Verein Verkehrsopferhilfe ein.

Recht nach einem Verkehrsunfall: Vorsicht vor Abfindungsvereinbarungen

Seien Sie vorsichtig und unterschreiben Sie keine Abfindungsvereinbarung nach einem Verkehrsunfall. Sollten später nach dem Verkehrsunfall Folgeschäden auftreten, so haben Sie keinen Anspruch mehr auf Schmerzensgeld.

Die Höhe des Schmerzensgeldes ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Die Art der Verletzung ist nur eine davon.

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