Wie verhalte ich mich gegenüber der Polizei bei einer Hausdurchsuchung richtig?

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Richtiges Verhalten gegenüber der Polizei erspart Ärger

Die Polizei ist unser Freund und Helfer. Allerdings kann es durchaus sein, dass es Situationen gibt, in der wir das nicht so empfinden. In diesen Momenten heißt es: ruhig bleiben und einen kühlen Kopf bewahren.

Generell gilt: Sie sind nicht verpflichtet, gegenüber der Polizei Angaben zur Sache zu machen.

Sie sind aber verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen.

Verhalten bei einer Hausdurchsuchung

Aufgrund eines Durchsuchungsbefehls ist es der Polizei erlaubt, die Wohnung nach einem konkreten Beweismittel (dies können Sachen oder Personen sein) zu durchsuchen. Ist dieses aufgefunden, muss die Durchsuchung augenblicklich enden.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass der Durchsuchungsbefehl zu Unrecht erlassen worden ist, sollten Sie der Durchsuchung unverzüglich widersprechen.

Was geschieht mit gefundenen Gegenständen, die nichts mit dem Vorwurf zu tun haben?

Werden bei Gelegenheit einer Durchsuchung offensichtlich Gegenstände gefunden, die zwar in keiner Beziehung zu der Untersuchung stehen, aber auf die Verübung einer anderen Straftat hindeuten, so werden die Polizisten diese einstweilen in Beschlag nehmen. Sollte die Polizei den gefunden Gegenstand mitnehmen, um z.B. zu überprüfen, ob es sich dabei um gestohlenes Diebesgut handelt, so handelt es sich nicht um ein offensichtliches Diebesgut. Hiergegen sollten Sie unverzüglich ruhig und sachlich protestieren und später schriftlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde stellen.

Was ist bei Zweifeln an der Zulässigkeit der Durchsuchung zu tun?

Zweifeln Sie an der Zulässigkeit des Durchsuchungsbefehls, sollten Sie sich den richterlichen Durchsuchungsbefehl vorlegen und sich davon eine Kopie aushändigen lassen.

Begründen die Beamten ihre Durchsuchung damit, dass Gefahr im Verzug vorliegt, dann können Sie nach Beendigung der Durchsuchung noch am Ort eine schriftliche Mitteilung über den Grund der Aktion verlangen.

Protokollieren Sie den Vorgang und notieren Sie sich die Namen der anwesenden Polizisten. Vergessen Sie nicht, nach der Dienstnummer zu fragen.

Bei der Durchsuchung können Sie eine Person Ihres Vertrauens (am besten einen Anwalt) dazurufen. Achten Sie zudem darauf, dass die Räume (und auch nur die Räume, die im Durchsuchungsbefehl aufgeführt sind) nacheinander und in Ihrem Beisein durchsucht werden.

Die Polizei will Unterlagen mitnehmen - und nun?

Inwieweit die Polizei Ihre Unterlagen lesen oder Ihren Laptop verwenden darf, hängt allein von Ihnen ab. Sind Sie damit nicht einverstanden, dann müssen Sie Ihre Ablehnung klar und deutlich gegenüber der Polizei zum Ausdruck bringen. Sollte das geschehen sein, so ist die Polizei verpflichtet, die Gegenstände zu versiegeln.

Darüberhinaus sollten Sie sich die beschlagnahmten Gegenstände quittieren lassen. Achten Sie dabei auf die Vollständigkeit. Außerdem sollten Sie zunächst auch nichts unterschreiben, es sei denn, Sie legen Widerspruch gegen die Beschlagnahme ein.

Bitten Sie darum, von wichtigen beschlagnahmten Unterlagen Kopien anzufertigen.

Praxistipp:

Sie sind zwar nicht verpflichtet, den gesuchten Gegenstand herauszugeben, allerdings verkürzen Sie den Aufenthalt der Polizei bei Ihnen in der Wohnung, indem Sie ihnen den gesuchten Gegenstand freiwillig herausgeben.