Wie verhalte ich mich während einer Durchsuchung? - Verhaltenstipps

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Eine Durchsuchung findet in den frühen Morgenstunden statt und soll Sie überraschen. Um in dieser Situation einen kühlen Kopf zu bewahren, lesen Sie sich die folgenden Verhaltenstipps durch!

1. Die oberste Regel: Schweigen

Die oberste Regel vorab lautet: Schweigen! Machen Sie nur Angaben zu Ihrer Person und schweigen Sie zu allen anderen Fragen. Antworten Sie auf Fragen der Beamten höflich mit "Ich möchte mich nicht äußern."

 

2. Leisten Sie keinen aktiven Widerstand 

Seien Sie freundlich und bleiben Sie ruhig.

 

3. Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen

Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen. 

 

4. Kontaktieren Sie einen Strafverteidiger

Kontaktieren Sie Ihren Strafverteidiger und bitten Sie die Polizeibeamten mit der Durchsuchung zu warten bis der Strafverteidiger vor Ort ist.

Gerne können Sie mich anrufen. Ich bin 24 Stunden 7 Tage die Woche für Sie unter der 015738311247 erreichbar.

 

5. Vorgehen bei Unerreichbarkeit des Strafverteidigers

Sollten Sie keinen Strafverteidiger erreichen, so lesen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss ausführlich durch, dieser gibt Ihnen Auskunft über den Anlass der Durchsuchung. Sollen bei Ihnen bestimmte Gegenstände beschlagnahmt werden, geben Sie die Gegenstände den Beamten heraus. Sie verhindern hierdurch, dass die Beamte sog. Zufallsfunde machen. Unter Zufallsfunden versteht man zufällig aufgefundene Beweismittel, die Anlass zu weiteren Ermittlungen geben. 

ACHTUNG! Sollten Sie Gegenstände herausgeben, um Zufallsfunde zu vermeiden, so äußern Sie gegenüber den Beamten, dass Sie der Beschlagnahme ausdrücklich widersprechen.

Die freiwillige Herausgabe dient nur dazu Zufallsfunde zu vermeiden. Der Beschlagnahme der Gegenstände sollten Sie dennoch widersprechen. 

 

6. Protokoll erstellen über Vorgehensweise der Beamten

Nehmen Sie sich Stift und Papier zur Hand und notieren Sie die Vorgehensweise der Beamten. 

 

7. Keine Unterlagen vernichten oder Gegenstände beiseite schaffen

Vernichten Sie keinerlei Unterlagen und versuchen Sie nicht Gegenstände beiseite zu schaffen.

 

8. Nichts unterschreiben und der Beschlagnahme ausdrücklich widersprechen

Unterschreiben Sie nichts und widersprechen Sie ausdrücklich der Beschlagnahme! Sollten Sie von den Beamten gefragt werden, ob Sie mit der Beschlagnahme einverstanden sind, so sollten Sie dies verneinen.