Bachelorstudium via Studienplatzklage

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Die besondere Rechtslage in Berlin im Studiengang Psychologie.

Der Artikel gibt eine kurze Erläuterung, warum die Erfolgsaussichten auf einen Bachelorstudienplatz im Wege einer Studienplatzklage generell hoch sind. Er geht auch auf die besondere Rechtslage an den Berliner Hochschulen – insbesondere im Fach Psychologie – ein.

Zunahme lokaler Zulassungsbeschränkungen

Viele Bachelorstudiengänge sind zulassungsbeschränkt (numerus clausus). Das soll aber nicht bedeuten, dass die übrigen Studiengänge alle zulassungsfrei wären. Immer mehr Hochschulen haben für viele Studiengänge einen lokalen numerus clausus eingeführt.

Thomas Herz
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Nicht zuletzt wegen einer generell ansteigenden Studierquote, sondern auch wegen der Doppelabiturjahrgänge ist ein deutlich spürbarer Engpass entstanden. Die beste Variante ist ganz sicher, ein NC-freies Studienfach zu studieren. Denn nur dort ist es möglich, sich unabhängig vom Notenschnitt einzuschreiben. An den Berliner Hochschulen (Humboldt-Universität, Freie Universität und Technische Universität) war dies im Wintersemester 2011/12 allerdings nur in wenigen Fächern möglich: Mathematik (HU, FU und TU), Physik (FU und TU) sowie Elektrotechnik (TU).

Gute bis sehr gute Chancen

Im Gegensatz zu den harten NC-Fächern (Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und  Zahnmedizin) ist die Zahl der klagenden Studienplatzanwärter in den Bachelorstudiengängen um ein vielfaches geringer. Oder anders gesagt: Wo in den harten NC-Fächern Studienplatzklagen die Regel sind, sind es in zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen ganz überwiegend die Ausnahme. Selbst in beliebten Bachelorstudiengängen wie Psychologie oder Soziale Arbeit ist die Bewerberkonkurrenz noch überschaubar und sind die Erfolgsaussichten gut.

Ursache für die guten bis sehr guten Chancen auf einen Bachelor-Studienplatz auf dem Gerichtswege sind nicht allein die geringere Anzahl an Klägern im Vergleich zu den harten NC-Fächern. Oftmals bestehen neue, bislang ungeklärte Rechtsfragen, die im Zuge des Bologna-Prozesses entstanden sind. Der Bologna-Prozess versteht sich als Vorgang, im europäischen Hochschulwesen einheitliche Studienabschlüsse zu schaffen, d.h. ein dreigliedriges, transparentes System aus Bachelor, Master und Promotion.

Psychologie an der Humboldt-Universität Berlin 

Hier nur ein Beispiel: Mit Beschluss vom 20. Dezember 2011 – Az. VerfGH 29/11, 28 A 11 – entschied der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin über die Rechtmäßigkeit von Kapazitätsbeschränkungen im neu eingeführten Studiengang „Bachelor of Science Psychologie“. Zuvor wurden die Anträge der Beschwerdeführer auf vorläufige Hochschulzulassung außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl 2009/10 durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg abgelehnt. Der Verfassungsgerichtshof rügte eine Verletzung des Rechtes auf freie Wahl des Berufes und auf Bildung, weil es für die Kapazitätsbeschränkung keine ausreichende Rechtsgrundlage gab. Konkret fehlte es an einem durch Rechtsverordnung festzusetzen Curricularnormwertes. Der Curricularnormwert beziffern den insgesamt erforderlichen Lehraufwand für die ordnungsgemäße Ausbildung eines Studierenden im jeweiligen Studiengang.

Fehlerhafter Kapazitätsberechnungen sind in Berlin kein Einzelfall: Ein weiteres Beispiel ist die Grundschulpädagogik, wo aus 55 Studienplätzen plötzlich 110 Studienplätze wurden.

Ausblick

Inwieweit die 19. Änderung der Kapazitätsverordnung für die Berliner Hochschulen die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs gelöst hat, ist fraglich. Es gibt Indizien, dass das Land Berlin die Vorgaben des Landesverfassungsgerichts nur ungenügend umgesetzt hat. Außerdem führt die neue Verordnung unter Umständen dazu, dass die Zahl der Studienplätze in Berlin zum Teil sinkt. Viele Verordnungen der Länder sind nicht gerichtsfest. Wer nicht gerade Einser-Kandidat ist, für den ist die Studienplatzklage also eine ernsthafte Alternative. Denn für die Studienplatzklage gilt nach wie vor: die Studienplatzklage ist unabhängig von Abiturnote und Wartezeit.

Wer sich diesbezüglich beraten möchte, kann sich unverbindlich an die Kanzlei des Autors wenden, die hier auf eine langjährige Erfahrung im Hochschulzulassungsrecht zurückgreifen kann.

Rechtsanwalt Thomas Herz

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