Klage auf Studienplatz / Zulassung zum Studium

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Von Rechtsanwältin Regine Filler

Wer nach erfolgreichem Bestehen des Abiturs denkt, sich nun in das Studentenleben stürzen zu können, hat oftmals weit gefehlt. Da sich bei den Universitäten jedes Jahr mehr Studierende bewerben, als Studienplätze vorhanden sind, werden immer häufiger Bewerber abgelehnt. Wenn in einem solchen Fall eine Umorientierung für den Studienanwärter nicht in Frage kommt, gibt es oft nur noch den Weg der so genannten Studienklage (oder: Kapazitätsklage), die auf die Behauptung gestützt ist, dass es mehr Studienplätze an der Universität gibt, als dies in der offiziellen Kapazitätszahl zum Ausdruck komme.

Studienplätze sind also ein knappes Gut und die Universitäten sind deshalb dazu verpflichtet, ihre Kapazitäten (die Ermittlung freier Plätze basiert auf einem komplizierten Berechnungsverfahren) voll auszuschöpfen. Berechnen die Universitäten weniger freie Plätze, als in Wirklichkeit vorhanden sind bzw. unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten eingerichtet werden könnten, kann der Student, dessen Begehren auf Zuteilung eines Studienplatzes abgelehnt wird, dagegen vorgehen. Hat dies Erfolg, muss die Universität zusätzliche Plätze zur Verfügung stellen, die per Losverfahren an die „klagenden“ Studenten vergeben werden. Um die Chancen zu erhöhen, ist es ratsam, gegen ablehnende Bescheide mehrerer Universitäten vorzugehen, da die freien Plätze im Losverfahren unter den „obsiegenden“ Studenten verteilt werden, und regelmäßig mehr Studenten einen Studienplatz einfordern, als letztlich Plätze zur Verfügung stehen.

Es ist unbedingt ratsam, bereits während des ordentlichen Bewerbungsverfahrens anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da je nach landesrechtlicher Regelung, auch für die außerkapazitäre Zulassung unterschiedliche Verfahren und Fristen(!) vorgesehen sind, die es einzuhalten gilt. Während regelmäßig auf den Ablehnungsbescheid Widerspruch sowie ein Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studium beim Verwaltungsgericht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes erfolgen, muss in einzelnen Bundesländern bereits im Bewerbungsverfahren ein Antrag auf außerkapazitäre Zulassung gestellt werden. Kommt es zu einem Verfahren, muss die Universität begründen, warum sie Studienbewerber abgelehnt hat und keine Kapazitäten mehr frei sind. Kann die Universität nicht belegen, dass sie die Studienkapazitäten voll ausgeschöpft hat, besteht die Möglichkeit, einen freien Platz zu erhalten.

Grundvoraussetzungen für das Gelingen einer Studienplatzklage sind:

  • Keine Formfehler beim eigenen Bewerbungsantrag (Fristgerecht und vollständig).
  • Der Antrag auf außerkapazitäre Zulassung muss rechtzeitig gestellt werden.
  • Rechtzeitiges reagieren auf den Ablehnungs- oder Widerspruchsbescheid der Hochschule, damit dieser nicht bestandskräftig wird.

Auch im Wintersemester 2005/2006 konnte die Kanzlei Filler durch Widersprüche und einstweilige Verfügungsverfahren mehreren Studenten einen Studienplatz erstreiten. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen an uns.


Von Rechtsanwältin Regine Filler und stud. sowi. Benedict Hilligweg, Göttingen, Tel. : 0551-7977666

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