Studienplatz einklagen 2011: Studienplatzklage Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Psychologie, Master u.a.

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Die Zahl der Studienplatzbewerber, insbesondere in den medizinischen Studiengängen, übersteigt regelmäßig die Zahl der zu vergebenden Studienplätze um ein Vielfaches. Folge sind ein hoher Numerus clausus und immer längere Wartezeiten. Verstärkt wird diese Tendenz durch die im Jahr 2011 anstehenden doppelten Abiturjahrgänge in den großen Flächenländern Niedersachsen und Bayern sowie die Aussetzung der Wehrpflicht ab März 2011.

Wer nicht jahrelange Wartezeiten oder ein teures Auslandsstudium in Kauf nehmen möchte kann einen Studienplatz einklagen. Ziel einer Studienplatzklage ist die Aufdeckung freier Studienplatzkapazitäten. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben Studienplatzbewerber einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf eine erschöpfende Ausnutzung der an den Hochschulen vorhandenen Ausbildungskapazitäten. Diese werden von den Hochschulen mindestens einmal jährlich durch einen komplizierten Rechenvorgang ermittelt und festgesetzt. Die Kapazitätsberechnungen sind häufig fehlerhaft.

Eine Studienplatzklage wird durch einen Sonderantrag bei den jeweiligen Hochschulen eingeleitet mit anschließender Durchführung eines gerichtlichen Eilverfahrens. Stellt das zuständige Verwaltungsgericht fest, dass die Hochschule ihre Kapazität nicht ausgeschöpft hat, ordnet es ein Verfahren zur Vergabe der Studienplätze unter den gerichtlichen Antragstellern an. In den meisten Fällen spielen bei der Verteilung der freien Studienplätze die Vorleistungen im Abitur sowie die Wartezeit keine Rolle.

Leider sind in den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin die Zeiten vorbei, wo nahezu jeder Antragsteller mit einem Studienplatz im Wege der Studienplatzklage rechnen konnte. Denn mittlerweile übersteigt auch hier die Zahl der Antragsteller die Zahl der freien außerkapazitären Studienplätze deutlich. Eine Garantie auf einen Studienplatz gibt es also nicht.

Wenn Sie sich für eine Studienplatzklage interessieren, sollten Sie sich von erfahrenen Rechtsanwälten einer Spezialkanzlei beraten und vertreten lassen. Achten Sie darauf, dass der Anwalt nicht nur gerichtliche Eilanträge stellt, sondern auch Sachvortrag vor Gericht leistet. Eine Durchdringung der schwierigen Materie ist unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche anwaltliche Vertretung in zweiter Gerichtsinstanz.

Bildungsrecht ist bekanntlich Ländersache. In einigen Bundesländern gelten für die Stellung des Zulassungsantrags außerhalb der festgesetzten Kapazität frühe Fristen. Wichtig sind der 15. Januar 2011 für das Sommersemester 2011 und der 15. Juli 2011 für das Wintersemester 2011/12. Für leistungsstarke Bewerber sind bereits Anfang/Mitte Dezember für ein Sommersemester und Ende Mai für ein Wintersemester gesonderte Hochschuldirektbewerbung an Universitäten in  Rheinland-Pfalz zu platzieren. Um eine optimale Studienplatzklage zu gewährleisten, sollten Sie sich deshalb möglichst früh mit einer im Hochschulzulassungsrecht versierten Anwaltskanzlei in Verbindung setzen.
Optimieren Sie Ihre Studienplatzklage. Leistungsstarke Bewerber bzw. solche mit langer SfH (Hochschulstart.de) - Wartezeit haben an einigen Verwaltungsgerichten bessere  Erfolgsaussichten, wenn Sie rechtzeitig vor Ablauf der für Sie geltenden SfH (Hochschulstart.de) - Bewerbungsfrist eine vollständige SfH (Hochschulstart.de) - Bewerbung abgeben.  

Orientieren Sie sich bei der Auswahl der zu verklagenden Hochschulen an einer fundierten Erfolgseinschätzung eines erfahrenen Rechtsanwalts. Beschränken Sie sich bei der Auswahl der zu verklagenden Hochschulen möglichst nicht auf nur eine Universität. Andererseits ist zu einem Sommersemester die Durchführung von Studienplatzklageverfahren gegen mehr als 5 Universitäten in den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin nicht sinnvoll. Es würden ansonsten zwangsläufig Universitäten verklagt, an denen vorhersehbar keine Erfolgsaussichten gegeben sind. Sparen Sie das zusätzliche Geld und verwenden Sie es besser später für ein ergänzendes Klageprogramm im Wintersemester. Zu einem Wintersemester umfasst eine optimale Studienplatzklage in den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin in der Regel 10 bis 15 Universitäten. 

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